Gemeindlicher Kindergarten Regenbogen (mit integrierter Kinderkrippe)
Träger
Leitung
Frau Christina Schwab
Aufsichtsbehörde
Konzeption
Die Konzeption unseres Kindergartens und unserer Kinderkrippe sowie weitere Informationen wie Buchungszeiten u.ä. können Sie etwas weiter unten herunter laden.
Informationen / Downloads
Hier finden Sie neben diversen Downloads rund um den Kindergarten Regenbogen Informationen zu folgenden Themen (bitte klicken):
Downloads
- Voranmeldung Kindergarten- / Krippenplatz
- Umbuchungsformular
- Geimpft - geschützt: in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege
- Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen
- Gebühren Kindergarten Regenbogen (ab September 2020)
- Datenschutzerklärung Kindergarten Regenbogen
- Konzeption des Kindergartens Tapfheim
Gebühren (ab September 2020)
Besuch des Kindergartens:
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Ermäßigung |
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für das 1. Kind |
für das 2. Kind |
je weiteres Kind |
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bei einer gebuchten Betreuungszeit von täglich |
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4 - 5 Stunden |
80,00 |
50,00 |
20,00 |
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5 - 6 Stunden |
90,00 |
60,00 |
30,00 |
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6 - 7 Stunden |
100,00 |
70,00 |
40,00 |
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7 - 8 Stunden |
110,00 |
80,00 |
50,00 |
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8 - 9 Stunden |
120,00 |
90,00 |
60,00 |
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9 - 10 Stunden |
130,00 |
100,00 |
70,00 |
Besuch der Kinderkrippe:
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Ermäßigung |
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für das 1. Kind |
für das 2. Kind |
je weiteres Kind |
bei einer gebuchten Betreuungszeit von täglich |
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2 - 3 Stunden |
90,00 |
60,00 |
30,00 |
3 - 4 Stunden |
105,00 |
75,00 |
45,00 |
4 - 5 Stunden |
120,00 |
90,00 |
60,00 |
5 - 6 Stunden |
135,00 |
105,00 |
75,00 |
6 - 7 Stunden |
150,00 |
120,00 |
90,00 |
7 - 8 Stunden |
165,00 |
135,00 |
105,00 |
8 - 9 Stunden |
180,00 |
150,00 |
120,00 |
9 - 10 Stunden |
195,00 |
165,00 |
135,00 |
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Spiel - und Getränkegeld: in den o.g. Gebührensätzen bereits enthalten
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Mittagessen: 3,00 € pro Essen im Kindergarten (ab Buchungszeit bis mind. 14.15 Uhr)
Mindestbuchungszeit in der Krippe: 10 Wochenstunden an drei Tagen
Mindestbuchungszeit Kindergarten: 20 Wochenstunden an fünf Tagen (tägl. mind. 4-5 Std.)
Bei Anwendung der Gebührenermäßigung gilt als 1. Kind einer Familie das jüngste Kind. Weitere Kinder einer Familie sind entsprechend dem steigenden Alter zu berücksichtigen.
Die Gebühr ist ganzjährig (12 Monate) ohne Berücksichtigung von Schließzeiten, Krankheits- und Fehltagen zu zahlen.
Hinweis zum staatlichen Betreuungszuschuss gem. Art. 23 BayKiBiG:
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe/Kindergarten) wird mit bis zu 100,00 € monatlich vom Freistaat Bayern bezuschusst.
Bayerisches Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG:
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Auszahlung auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
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Zuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühr (max. aber 100 €)
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Zuschussgewährung bis 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird
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Auszahlung direkt an Antragsteller (Eltern)
Bei Auszahlung des staatlichen Krippengeldes an die Eltern, ist die monatliche Betreuungsgebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt auch, wenn kein Staatszuschuss geleistet wird.
Elternbeitragszuschuss nach Art. 23 BayKiBiG:
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Auszahlung automatisch im Rahmen der kindbezogenen Förderung
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Zuschusshöhe max. 100 €
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Zuschussgewährung ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung
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Auszahlung an die Gemeinde (Kita-Träger).
Bei Gewährung des staatlichen Zuschusses an die Gemeinde, wird der Zuschuss auf den Gebührensatz angerechnet, d.h. nur Elternbeiträge, die über die Bezuschussung hinausgehen, werden per Lastschrift eingezogen.
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