Gemeindlicher Kindergarten Regenbogen (mit integrierter Kinderkrippe)
Träger
Leitung
Frau Christina Schwab
Aufsichtsbehörde
Konzeption
Die Konzeption unseres Kindergartens und unserer Kinderkrippe sowie weitere Informationen wie Buchungszeiten u.ä. können Sie etwas weiter unten herunter laden.
Informationen / Downloads
Hier finden Sie neben diversen Downloads rund um den Kindergarten Regenbogen Informationen zu folgenden Themen (bitte klicken):
Downloads
- Voranmeldung Kindergarten- / Krippenplatz
- Umbuchungsformular
- Geimpft - geschützt: in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege
- Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen
- Gebühren Kindergarten Regenbogen (ab Januar 2023)
- Datenschutzerklärung Kindergarten Regenbogen
- Konzeption des Kindergartens Tapfheim
Gebühren (ab Januar 2023)
Besuch des Kindergartens:
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Ermäßigung |
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für das 1. Kind |
für das 2. Kind |
je weiteres Kind |
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bei einer gebuchten Betreuungszeit von täglich |
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4 - 5 Stunden |
110,00 |
80,00 |
50,00 |
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5 - 6 Stunden |
120,00 |
90,00 |
60,00 |
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6 - 7 Stunden |
130,00 |
100,00 |
70,00 |
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7 - 8 Stunden |
140,00 |
110,00 |
80,00 |
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8 - 9 Stunden |
150,00 |
120,00 |
90,00 |
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9 - 10 Stunden |
160,00 |
130,00 |
100,00 |
Besuch der Kinderkrippe:
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Ermäßigung |
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für das 1. Kind |
für das 2. Kind |
je weiteres Kind |
bei einer gebuchten Betreuungszeit von täglich |
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2 - 3 Stunden |
120,00 |
90,00 |
60,00 |
3 - 4 Stunden |
135,00 |
105,00 |
75,00 |
4 - 5 Stunden |
150,00 |
120,00 |
90,00 |
5 - 6 Stunden |
165,00 |
135,00 |
105,00 |
6 - 7 Stunden |
180,00 |
150,00 |
120,00 |
7 - 8 Stunden |
195,00 |
165,00 |
135,00 |
8 - 9 Stunden |
210,00 |
180,00 |
150,00 |
9 - 10 Stunden |
225,00 |
195,00 |
165,00 |
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Spiel - und Getränkegeld: in den o.g. Gebührensätzen bereits enthalten
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Mittagessen: 3,30 € pro Essen in der Krippe und 3,90 € pro Essen im Kindergarten (ab Buchungszeit bis mind. 14.15 Uhr)
Mindestbuchungszeit in der Krippe: 12 Wochenstunden an drei Tagen
Mindestbuchungszeit Kindergarten: 20 Wochenstunden an fünf Tagen (tägl. mind. 4-5 Std.)
Bei Anwendung der Gebührenermäßigung gilt als 1. Kind einer Familie das jüngste Kind. Weitere Kinder einer Familie sind entsprechend dem steigenden Alter zu berücksichtigen.
Die Gebühr ist ganzjährig (12 Monate) ohne Berücksichtigung von Schließzeiten, Krankheits- und Fehltagen zu zahlen.
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe/Kindergarten) wird mit bis zu 100 € monatlich
vom Freistaat Bayern bezuschusst. Das bedeutet für:
Kindergartenkinder:
Der staatliche Zuschuss von mtl. 100 € wird mit der Gebühr verrechnet; d.h.
Ab 01.09. des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, werden nur Beträge über 100 € mtl. per Lastschrift eingezogen.
Krippenkinder:
Bis 31.08. des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, werden die Gebühren in voller Höhe fällig und mtl. per Lastschrift eingezogen.
Sie können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Antrag auf das Bayerische Krippengeld stellen (einkommensabhängig). Die Auszahlung der max. 100 € erfolgt direkt an die Eltern.
Weitere Hinweise zum staatlichen Betreuungszuschuss
Elternbeitragszuschuss nach Art. 23 BayKiBiG:
- Auszahlung automatisch im Rahmen der kindbezogenen Förderung
- Zuschusshöhe max. 100 €
- Zuschussgewährung ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung
- Auszahlung an die Gemeinde (Kita-Träger); Verrechnung mit der Betreuungsgebühr
Bayerisches Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG:
- Auszahlung auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
- Zuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühr (max. aber 100 €)
- Zuschussgewährung bis 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird
- Auszahlung direkt an Antragsteller (Eltern)
Eltern haben ggf. auch die Möglichkeit, beim Amt für Jugend und Familie (Landratsamt) einen Antrag auf Übernahme der Gebühren im Rahmen der „wirtschaftlichen Jugendhilfe“ zu stellen.
Download: