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Bodenrichtwerte

Im Vollzug des § 196 Baugestzbuch ermitteln die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist immer bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Diese Richtwerte haben keine rechtliche Verbindlichkeit und dienen in erster Linie als Orientierungswerte. Sie bilden jedoch die Grundlage für Zwecke der steuerlichen Einheitsbewertung des Grundbesitzes zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt.

 

In Bayern werden die Bodenrichtwerte im Zwei-Jahres-Rhythmus zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl festgelegt. Dafür zuständig sind die Gutachterausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte. In unserem Fall das Landratsamd Donau-Ries. Die Ermittlung erfolgt anhand einer beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung. 

 

Bei Auskünften zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich daher bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei:

 

Landratsamt Donau-Ries

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Tel.: 0906 74-178

 

 

Hier die uns mitgeteilten Werte vom 01.01.2022 zu Ihrer Information:

 

  Wohnbauflächen
mit EK, Euro/m²
gemischte
Bauflächen
mit EK, Euro/m²
gewerbliche
Bauflächen
mit EK, Euro/m²
Ackerland
im Außenbereich
Euro/m²
Grünland
im Außenbereich
Euro/m²
Tapfheim 146,00 133,00 35,00 9,80 4,10
Brachstadt   100,00   9,70 4,10
Erlingshofen 137,00 124,00 40,00 9,70 4,10
Donaumünster 109,00 99,00 35,00    
Oppertshofen 117,00 100,00   9,70 4,10
Rettingen   46,00   9,70 4,10

 

Bodenrichtwerte Tapfheim 2022 als PDF-Download (bitte klicken)

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 03. 2024 - Uhr

 

21. 03. 2024

 
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