Private Sanierungsmaßnahmen, die über das Kommunale Förderprogramm bezuschusst werden, werden im Rahmen der Städtebauförderung von der Regierung von Schwaben gefördert. Der Gemeinderat hat 2016 die dafür notwendige förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes in Verbindung mit dem Erlass einer Sanierungssatzung durchgeführt. Das Sanierungsgebiet wurde in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben für die zusammengewachsenen Altortbereiche in Tapfheim, Donaumünster und Erlingshofen sowie für die "Neue Mitte" zwischen den Ortskernen festgelegt.
Was regelt die Satzung?
Die Satzung soll grundsätzlich dazu beitragen, die Ortskerne im Sinne des öffentlichen Interesses und des Allgemeinwohles weiter zu entwickeln. Innerhalb des Sanierungsgebietes hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Der Gesetzgeber möchte damit der Gemeinde die Möglichkeit einräumen, aktiv an der Ortskernentwicklung und dem Sanierungsgeschehen mitzuwirken. Darüber hinaus hat die Gemeinde über die Sanierungssatzung die Möglichkeit, im Rahmen von Genehmigungspflichten das Sanierungsgeschehen aktiv zu beeinflussen.
Welche Vorteile haben Sie als Bürger?
Planen Sie grundlegende Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes, können Sie im Rahmen der Sonderabschreibung eine erhöhte steuerliche Abschreibung beim Finanzamt geltend machen.
Über das Kommunale Förderprogramm können Sie bei Maßnahmen an Ihrem Gebäude und Anwesen Zuschüsse über die Gemeinde erhalten.
Die Satzung sowie einen Übersichtsplan über das betroffene Gebiet finden Sie weiter unten zum Download.