Lebendige Altorte
Gestaltungshandbuch und Kommunales Förderprogramm
Ein vorrangiges Ziel ist es, unsere Altorte lebendig zu halten. Bestehende Gebäude sollen erhalten, saniert und ortstypisch gestaltet werden. Leer stehende Gebäude sollen renoviert und wieder einer Nutzung zugeführt werden. Ein einheitliches Ortsbild und der eigenständige Charakter unserer Altortbereiche soll bewahrt werden.
Die Gemeinde Tapfheim wurde 2014 in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen und kann somit private Sanierungsmaßnahmen finanziell fördern. Dazu wurde ein Kommunales Förderprogramm für Fassadensanierungen im Altortbereich aufgelegt. In einem Gestaltungshandbuch (Download per Klick auf das Bild möglich) werden für Tapfheim charakteristische Gebäudeelemente beschrieben und positive Anregungen gegeben, wie bestehende Häuser und Höfe gestaltet werden können.
Bei Einhaltung der beschriebenen Gestaltungsgrundsätze können Hauseigentümer im festgelegten Sanierungsgebiet über das Kommunale Förderprogramm Zuschüsse erhalten.
Anlage 1 - Plan (PDF-Download)
Anlage 2 - Auflistung der betreffenden Grundstücke (PDF-Download)
Lassen Sie sich vor Beginn der Maßnahme von der Gemeinde Tapfheim, Fr. Barfüßer (Tel. 09070 966657, E-Mail ), beraten. Grundlage und Voraussetzung zur Förderung bildet die Sanierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde. Sie regelt die Rechte und Pflichten bei der Durchführung.