Brachstadt | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur StartseiteOppertshofen | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteLuftbild Tapfheim | zur StartseiteSee | zur StartseiteLuftbild Brachstadt | zur StartseiteSonnenaufgang Donau | zur StartseiteRathaus 2 | zur StartseiteRathaus Front | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einbeziehungssatzung „Donauwörther Straße 24“ Erlingshofen

01. 02. 2023
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

a) Der Gemeinderat Tapfheim hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Donauwörther Straße 24“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 402 Gemarkung Erlingshofen.

 

Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Fl.-Nr. 408 (Gehweg)
  • im Osten durch die Fl.-Nr. 405 (Wirtschaftsweg)
  • im Süden durch Fl.-Nr. 404/1 (priv. Erschließungsweg)
  • im Westen durch die Fl.-Nr. 402/1 (Gewerbe)

jeweils Gemarkung Erlingshofen

 

Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

 

Donauwörther Straße 24

 

b) In der Sitzung vom 31.01.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 31.01.2023 liegt hierzu in der Zeit vom

 

10.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen der Einbeziehungssatzung können außerdem während der Auslagefrist auf dieser Seite weiter unten zur Ansicht heruntergeladen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben.

 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

Tapfheim, den 01.02.2023

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 03. 2024 - Uhr

 

21. 03. 2024

 
Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr