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Ausbau GV-Straße Donaumünster-Pfaffenhofen: Aktuelle Informationen zu den Ausbaubreiten

06. 10. 2020

Die Gemeinde Tapfheim plant den Ausbau der Straße gemäß den geltenden straßenbautechnischen Richtlinien. Demnach sind eine Straßenbreite von 6 m und eine Breite des Geh- und Radweg von 2,50 m erforderlich. Ein solcher richtlinienkonformer Ausbau wird von der Regierung von Schwaben bezuschusst.


In den Informationsveranstaltungen Ende Juli wurde von der Bürgerinitiative „Keine Kreisstraße durch Donaumünster/Rettingen“ gefordert, dass die Straße nur 5,50 m breit und der Radweg nur 2 m breit ausgebaut werden. Dies entspricht nicht den Richtlinien. Daher wurde bei der Regierung von Schwaben nachgefragt, ob ein Ausbau der Straße mit den geringeren Breiten förderfähig wäre. Die Regierung teilte mit, dass die Einhaltung der Richtlinien prinzipiell erforderlich ist. Eine Ausnahme wäre möglich, wenn relevante Fachbehörden hierzu eine positive Stellungnahme abgeben würden.


Die Situation wurde dem Staatlichen Bauamt Augsburg, dem Landratsamt Donau-Ries und der Polizeiinspektion Donauwörth als zuständige Fachbehörden geschildert. Die Stellungnahmen liegen mittlerweile vor.


Alle Behörden kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsrechtlicher Grund für geringere Breiten vorliegt. Die Breiten nach den Richtlinien sind absolut erforderliche Mindestbreiten und müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt eingehalten werden.


Weiterhin empfehlen die Behörden ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit, den Radweg durchgängig auch in der Ortsdurchfahrt Rettingen weiterzuführen. Hierzu könnten 1,25 m breite Fahrradschutzstreifen beidseits markiert werden. Der Bau einer Mittelinsel am Ortseingang von Rettingen von der Bäldleschwaige her kommend wird als nicht verkehrstechnisch notwendig beurteilt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann durch die erforderlichen Fahrbahnbreiten nicht erreicht werden.


Zusammenfassend bedeutet dies, dass ein Ausbau der Straße mit 6 m und des Geh- und Radwegs mit 2,50 m durchgeführt werden muss. Zur verkehrssicheren Gestaltung der Ortsdurchfahrt Rettingen wird ein beidseitiger Fahrradschutzstreifen empfohlen. Eine Alternative wäre ein durchgängiger kombinierter Geh- und Radweg.


Der nächste Schritt ist nun die Erarbeitung des neuen Verkehrsgutachtens durch das Büro Gevas Humberg & Partner. Vertreter der Bürgerinitiative werden wie zugesagt in die Erarbeitung eingebunden. Mit dem Ergebnis wird Ende des Jahres gerechnet. Vorher werden keine weiteren Entscheidungen durch den Gemeinderat getroffen.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

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Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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