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Flächensparen und kommunale Fördermittel

18. 10. 2023

Wie berichtet hat sich die Gemeinde Tapfheim am Interkommunalen Netzwerk Flächensparen des Landratsamtes Donau-Ries mit sämtlichen anderen Kommunen des Landkreises beteiligt. Für diese gemeinsame und wichtige Aufgabe in der Innenentwicklung wurde seitens des Bezirks Schwaben der Umweltpreis 2023 verliehen. 

 

Für die Gemeinde Tapfheim ergibt sich als Ergebnis des Landratsamtes folgendes Bild: 

  • 115 Baulücken

  • 72 Leerstände

 

Es liegt für unsere Großgemeinde ein Reaktivierungspotenzial von mindestens 30 Hektar an Baulücken und Leerständen vor (es wurden keine leerstehenden Wohnungen in bewohnten Häusern sowie geringfügig bebaute Grundstücke mit Nachverdichtungsmöglichkeiten mit aufgenommen). Dies entspricht fast 43 Fußballfeldern, die mit Wohnraum gefüllt werden können.

 

Flächensparen ist angesagt und deshalb sind an die Kommunen vor Erschließung neuer Bauflächen hohe Anforderungen geknüpft. Nachweise müssen erbracht werden, um Wohngebiete zu realisieren. Vor Pfingsten hat die Gemeinde Tapfheim Eigentümerbefragungen durchgeführt, um sich ein Bild über Vorhaben der Eigentümer bezüglich leerstehenden Häusern (Leerstände) und Baulücken zu machen. Eigentum bleibt Eigentum und daran möchte auch die Gemeinde nichts ändern. Um dennoch einen Anreiz für Veränderungen und Wohnraumschaffung zu bieten hat die Gemeinde Tapfheim mit ihrem kommunalen Förderprogramm „Altortbelebung und Wohnbauförderung“ seit nunmehr 10 Jahren ein Alleinstellungsmerkmal. 

 

Uns ist nicht bekannt, dass noch eine andere Stadt oder Gemeinde im Landkreis Donau-Ries kommunale Fördergelder ausbezahlt für:

  • Erhalt und Sanierung von leer- und teilleerstehenden Häusern (älter als 40 Jahre) - Höchstfördersumme 10.000 €

  • Ausbau von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden zu Wohn- und Gewerbenutzung - Höchstfördersumme 6.000 €

  • Auffüllen von Baulücken zur Ortsnachverdichtung - Höchstfördersumme 6.000 €

  • Abbruch von Altbeständen und Neubau Wohn- und Gewerbegebäude - Höchstfördersumme 4.500 €

  • Erhalt und Sanierung eines Baudenkmals - Höchstfördersumme 7.500 €

  • Ingenieur-/Architektenberatung oder Energetische Beratung - Höchstfördersumme 750 €

 

 

Städtebauförderung - Kommunale Fördermittel sowie Zuschüsse von Bund und Land

 Städtebauförderung 1 

 

Ein vorrangiges Ziel der Ortskernsanierung ist der Erhalt und die Pflege eines einheitlichen Ortsbildes sowie des eigenständigen Charakters des Ortes. 

 

Im Rahmen der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben gilt ein spezielles Förderprogramm in den festgesetzten Sanierungsgebieten in den Altorten von Tapfheim, Donaumünster und Erlingshofen. Die Städtebauförderung trägt 60 % der Fördersumme, die Gemeinde Tapfheim übernimmt 40 %. Für die Kosten können erhöhte steuerliche Abschreibungen in Anspruch genommen werden. 

 

Gefördert wird die Renovierung der Außenfassaden, Erneuerung von Fenstern, Türen, Einfriedungen, Dachinstandsetzungen und die Neugestaltung von Hofräumen. Wichtig ist hier, dass eine Verbesserung des Ortsbilds erreicht wird. Dafür wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, das für unsere Altorte in der Gemeinde Tapfheim ortstypische Merkmale beschreibt. Sie erhalten damit detaillierte Gestaltungsempfehlungen zur Ausgestaltung von Dach, Dachaufbauten, Fassade, Fenster, Türen, Hof und barrierefreie Verbesserungen.

 

Gelungene Beispiele in unserer Gemeinde:

 Städtebauförderung 2 

 

Nähere Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen Frau Barfüßer (, Tel. 09070 966657).

 

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr