Oppertshofen | zur StartseiteLuftbild Brachstadt | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur StartseiteSonnenaufgang Donau | zur StartseiteBrachstadt | zur StartseiteRathaus Front | zur StartseiteRathaus 2 | zur StartseiteSee | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur StartseiteLuftbild Tapfheim | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)

29. 09. 2021

1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.

 

Im Rathaus Tapfheim, Zimmer 1 und 2, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim besteht folgende Eintragungsmöglichkeit (barrierefreier Zugang möglich):

  • Montag bis Mittwoch: 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr,
  • Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr,
  • Freitag: 8 - 12 Uhr

 

Besondere Eintragungszeiten:

  • Donnerstag, 21.10.2021: bis 20 Uhr,
  • Samstag, 23.10.2021: 10 - 12 Uhr

 

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

 

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

 

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

 

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).

 

6. Bekanntmachung des Bayerischen Staats-ministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 LWG, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021:

 

 

Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20

 

I.

Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt:

 

II.

Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

„Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Bayerischen Landtags.“

 

III.

Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbegehrens haben die Eintragungslisten den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens 29. September 2021 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintragungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 Abs. 1 LWO). Die Eintragungslisten für das Volksbegehren werden in allen Gemeinden Bayerns aufgelegt.

 

Als Beauftragter des Volksbegehrens wurde Herr Joachim Layer (Anschrift: Starzell 29, 84432 Hohenpolding; Tel. 08084/5031266; E-Mail: ), als sein Stellvertreter Herr Karl Hilz (Anschrift: Zeitlerstr. 3, 80995 München; Tel. 089/1402591; E-Mail: ) benannt (Art. 63 Abs. 2 Satz 1 LWG).

 

 

Tapfheim, 29.09.2021

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 


 

Beantragung Eintragungsschein

 

Beantragung Abstimmungsschein

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr

 
Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr