Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für die Gemeinde Tapfheim
Verordnung über die Gutachter-ausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für die Gemeinde Tapfheim
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landratsamtes Donau-Ries hat mit Schreiben vom 22.06.2020 die für die Gemeinde Tapfheim zum Stichtag 31.12.2020 festgesetzten Bodenrichtwerte mitgeteilt.
Diese liegen in der Zeit vom
09.07.2021 bis 09.08.2021
in der Gemeindeverwaltung Tapfheim, EG Zimmer 3, öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden. Auskünfte hierüber werden selbstverständlich auch vom Landratsamt Donau-Ries, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Tel.Nr. 0906 74178, erteilt. Schriftliche Bestätigungen der Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig.