Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für die Gemeinde Tapfheim

30. 06. 2021
Verordnung über die Gutachter-ausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)

 

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für die Gemeinde Tapfheim

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landratsamtes Donau-Ries hat mit Schreiben vom 22.06.2020 die für die Gemeinde Tapfheim zum Stichtag 31.12.2020 festgesetzten Bo­denrichtwerte mitgeteilt.

 

Diese liegen in der Zeit vom

 

09.07.2021  bis  09.08.2021

 

in der Gemeindeverwaltung Tapfheim, EG Zimmer 3, öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden. Auskünfte hierüber werden selbstverständlich auch vom Landratsamt Donau-Ries, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Tel.Nr. 0906 74178, erteilt. Schriftliche Bestätigungen der Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig.