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News-Ticker

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Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer

Tapfheim, den 06.​05.​2026

Am 15.05.2026 sind zur Zahlung fällig:

  1. die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B

  2. die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer

  3. die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren

  4. Hundesteuer

 

Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr

  • Dienstag 8 bis 12 Uhr

  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr

  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr

  • Freitag 8 bis 12 Uhr

 

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