Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer
Tapfheim, den 06.05.2026
Am 15.05.2026 sind zur Zahlung fällig:
die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer
die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren
Hundesteuer
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.
Weitere Informationen: