Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer

Tapfheim, den 06.​05.​2026

Am 15.05.2026 sind zur Zahlung fällig:

  1. die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B

  2. die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer

  3. die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren

  4. Hundesteuer

 

Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.