Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Tapfheim
Deutschland hat das Ziel Klimaneutralität bis 2045 festgeschrieben, Bayern sogar bis zum Jahr 2040. Wie die Kommunen eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen können, wird im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erarbeitet. Diese soll eine Strategie aufzeigen, wie die Wärmeversorgung der gesamten Kommune bis 2040 klimaneutral werden kann. Das Ziel der Klimaneutralität bezieht sich dabei auf sämtliche Sektoren der Wärmeversorgung, auch auf Unternehmen und private Haushalte.
Mit der Durchführung der Erhebung und Ausarbeitung des Konzepts hat die Gemeinde Tapfheim das Büro MR PlanFabrik GmbH, Hochschulring 6, 28359 Bremen mit Zweigniederlassung in 86609 Donauwörth beauftragt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) durch fachkundige externe Dienstleister.
Die Gemeinde Tapfheim nimmt dieses Förderprogramm in Anspruch. Für die entstehenden Kosten erhält die Gemeinde Tapfheim eine Förderung in Höhe von 90 %. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 01.06.2024 bis 31.05.2025.
Die Wärmeplanung enthält folgende Bestandteile: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Strategie und Maßnahmenkatalog, Beteiligung von relevanten Akteuren, Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept, Kommunikationsstrategie.
Nach Vorliegen des Konzepts wird eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Bürger der Gemeinde Tapfheim stattfinden.
Förderkennzeichen: 67K270214