Die Gemeinde Tapfheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
06.02.2023
Föderschritt 1 - BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.
Förderschritt 2 - BayGibitR, Bekanntmachung der Markterkundung
Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis 17.03.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.
Dokumente für Förderschritte 1 und 2
04.05.2023
Föderschritt 3 - BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Tapfheim hat eine Markterkundung vom 4.02.2023- 17.03.2023 nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
17.05.2023
Föderschritt 4 - BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Tapfheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR). Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1dfbda
Wichtiger Hinweis:
Die Abgabefrist des Auswahlverfahrens wurde bis zum 25.08.2023 (12:00 Uhr) verlängert.
02.11.2023
Föderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Tapfheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR:
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung