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Breitband-Förderverfahren nach der BayGibitR

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Tapfheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".


Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

 

Ansprechpartner:

Name Kommune:  Gemeinde Tapfheim
Adresse:  Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim
Kontaktperson:  Herr Karl
E-Mail: 
Telefon:  09070 966614
Fax:  09070 966680

 


 

06.02.2023


Föderschritt 1 - BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

 

 

Förderschritt 2 - BayGibitR, Bekanntmachung der Markterkundung

Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis 17.03.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

 

Dokumente für Förderschritte 1 und 2

 


 

04.05.2023

 

Föderschritt 3 - BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

 

Die Gemeinde Tapfheim hat eine Markterkundung vom 4.02.2023- 17.03.2023 nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 


17.05.2023

 

Föderschritt 4 - BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Tapfheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.


Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR). Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

 

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:


https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1dfbda

 

 

Wichtiger Hinweis:

Die Abgabefrist des Auswahlverfahrens wurde bis zum 25.08.2023 (12:00 Uhr) verlängert.

 


 

02.11.2023


Föderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Tapfheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR:

 

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

 


 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr