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Informationen zur geplanten Gemeindeverbindungsstraße Donaumünster-Pfaffenhofen

08. 07. 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Anlieger,


bedingt durch die derzeitigen Vorgaben der Coronavirus SARS-CoV-2 Situation waren uns in den vergangenen Monaten und sind uns auch noch aktuell die Hände gebunden, um in sonst üblicher Vorgehensweise über den Sachstand der Planungen informieren zu können.


Ich habe mich nun dazu entschlossen, Sie innerhalb der derzeit zulässigen Möglichkeiten über den Sachstand zu informieren, müssen uns aber auf eine abschnittsweise Information beschränken, um den genannten Vorgaben gerecht zu werden. Ich werde den Anliegern in den kommenden Tagen Einladungen zusenden, um mit persönlicher Rückmeldung Corona-konforme Informationsveranstaltungen abhalten zu können.

 

Um in der Veranstaltung Ihren Fragen genügend Raum zu verschaffen, wollen wir Ihnen, verehrte Anlieger, aber auch allen Bürgern, einige Informationen bereits heute an die Hand geben.


Der Gemeinderat der Gemeinde Tapfheim hat sich 2013 dazu entschlossen die Planungen zum Ausbau der Straße aufzunehmen. Aufgrund des Zustandes der Straße und des fehlenden Radweges ein Unterfangen, das seinen Anfang bereits 1978 mit Anträgen zur Aufstufung der Straße seinen Anfang gefunden hat.


In einer Vereinbarung haben sich die Kommunen Tapfheim und Buttenwiesen unter Ausführung der dafür gefassten Beschlüsse der beiden Gremien dazu entschlossen, die Maßnahme gemeinsam zu planen, jeder jedoch in seinem Zuständigkeitsbereich selbstverantwortlich.


Das Planungsverfahren hat ein sehr weitreichendes Aufgabenspektrum zu erfüllen mit den Schwerpunkten des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft. Aufgrund der Größe der Maßnahme war eine EU-weite Ausschreibung der Planung erforderlich.  Im Benehmen mit den zuständigen Behörden wurde die Straße unter deren Vorgaben geplant. Die erforderlichen Gutachten und Berechnungen wurden entsprechend der Vorgaben der Fachbehörden erstellt und in die Planungen eingearbeitet. Um die rechtlichen Vorgaben durchwegs zu erfüllen, musste die Planung auch mehrmals geändert und angepasst werden. Am schwierigsten zu finden war der Konsens zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft. Aber auch hier konnte letztendlich mit allen Behörden eine für alle akzeptable und rechtskonforme Lösung gefunden werden. Im April 2020 hat uns das Wasserwirtschaftsamt die Zustimmung zur wasserrechtlichen Genehmigung signalisiert und keine weitergehenden Einwendungen vorgebracht. Die Information der betroffenen Grundstückseigentümer wurde angeregt und noch im April durch die Verwaltung durchgeführt. Der monatelange Stillstand im Warten auf Berechnungen und Gutachten, sowie der lange Weg der einzelnen Entscheidungen, die ihrerseits jeweils einer Prüfung standhalten mussten, inklusiv der abschließenden wasserrechtlichen Beurteilung zogen die Planungen bis heute in die Länge. Während des Verfahrens wurden erstmals 2014 die vom Bund Naturschutz frühzeitig eingebrachten Bedenken und Forderungen zur Trasse und zum Radweg durch die Fachbehörden erörtert. Der Schwerpunkt des naturschutzfachlichen Konfliktes liegt auf der Gemarkung Buttenwiesen, die in Folge auch die daraus resultierenden Kosten zu tragen hat.


Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Rettingen war zur finanziellen Entlastung der Bürger ursprünglich nicht in der Maßnahme enthalten. Nach einer Übernahme als Kreisstraße durch den Landkreis sollte die Ortsdurchfahrt in einem späteren Schritt ausgebaut werden und dabei die Gemeinde Tapfheim die nichtförderfähigen Kosten tragen. Diese Regelung hatte den großen Vorteil, dass für die Anlieger in Rettingen keine Straßenausbaubeiträge angefallen wären. Diese Entlastung wurde den Anliegern der Ortsdurchfahrt Rettingen von vorne herein zugestanden, da diese ansonsten durch ihre großen Anwesen überproportional belastet worden wären.


Nachdem die Gesetzgebung 2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft hat, musste die Situation neu bewertet werden, da nun sämtliche Kosten auf die Gemeinde fallen, wobei hier ein geringerer Fördersatz zur Anwendung gekommen wäre. Um sich hier finanziell besser zu stellen und den wesentlich höheren Fördersatz auch für die Ortsdurchfahrt nutzen zu können, wurde die Vereinbarung mit dem Landkreis entsprechend angepasst und die Ortsdurchfahrt mit in die Entwurfsplanung mit aufgenommen. Die Anlieger der Ortsdurchfahrt Rettingen werden finanziell nicht beteiligt, im Gegenteil, sie müssen für den Ausbau keine Beiträge bezahlen.


Maßgebliches Augenmerk wurde auf die Verkehrsentwicklung gelegt und auch hierzu schon 2014 ein Gutachten durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro erstellt. Im Schwerpunkt wurde die Situation auf mögliche Steigerungen des Verkehrs durch eine verbesserte Fahrbahn untersucht. Die Betrachtung des derzeit laufenden Schwerlast-, Pendler-, und Ausflugverkehrs auf der bestehenden Trasse, der möglichen städtebaulichen Entwicklungen in den Quellkommunen, und unter Betrachtung der Möglichkeiten eines evtl. „Abkürzungsverkehrs“, sprich dass die Straße als schnellere Verbindung genutzt werden könnte, brachten folgendes Ergebnis im Wortlaut:

 

"Verkehrsuntersuchung Modus Consult Ulm vom 31.07.2014


Zusammenfassung:
In der Verkehrsuntersuchung „Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Donaumünster-Pfaffenhofen“ werden die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Verkehrsmengen und Verkehrsbeziehungen analysiert und dargestellt sowie mögliche Verkehrszunahmen/-verlagerungen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der GV-Straße untersucht und bewertet. Als wesentliche Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung bleiben festzuhalten:
Am Erhebungstag wurde auf der GV-Straße ein Verkehrsaufkommen zwischen rund 900 (Abschnitt SLG 23 – Bäldleschwaige) und rund 1.100 Kfz/24 Stunden (Abschnitt Bäldleschwaige – Rettingen) ermittelt.


Der Anteil des Güterschwerverkehrs beträgt mit rund 70 LKW > 3,5 t + Lz/24 Stunden 7 bis 8 Prozent.


Der Radverkehr auf der GV-Straße wurde am Erhebungstag mit rund 220 bis 290 Radfahrern/24 Stunden ermittelt.


Diese Angaben beziehen sich auf den „normalwerktäglichen Verkehr“ DTV – aus der Auswertung der beiden Dauerzählstellen wird dieses Verkehrsaufkommen von Montag bis Freitag  in der Größenordnung bestätigt; der Ausflugsverkehr am Sonntag mit rund 1.400 bzw. 2.000 Fahrzeugen/24 Stunden deutlich darüber.


Die Ergebnisse der Verkehrsbefragung sind getrennt für die beiden Befragungszählstellen in den Anlagen 1 und 2 dokumentiert. Aus den ermittelten Herkunft-Ziel-Beziehungen lassen sich keine Potentiale ableiten, welche nach einem Ausbau der GV-Straße auf diese verlagert werden können.


Im Rahmen einer Trendprognose wird zur Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung auf der GV-Straße bis zum Planjahr 2030 eine mittlere jährliche Zunahme zwischen 0,3 und 0,5 % abgeschätzt. Damit ergeben sich prognostische Verkehrsmengen zwischen rund 1.000 und 1.200 Kfz/24 Stunden im Planjahr 2030."


Aus Sicht des Rates kann gerne nochmals ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben werden, um die Aktualität außer Frage zu stellen.


Die gleiche Diskussion wegen einer Verkehrszunahme wurde bereits 2005 mit dem Neubau der Donaubrücke geführt. Unbestritten, dass inzwischen zum Ärger der Anlieger mehr LKW die Strecke nutzen, haben die Aufzeichnungen seit 1999 bis heute ergeben, dass der Gesamtverkehr sich im Schnitt nicht über die allgemeine Verkehrszunahme gesteigert hat. Auch nach dem Neubau der Donaubrücke konnte keine Steigerung der Verkehrszahlen festgestellt werden, im Gegenteil: laut Verkehrszählungen ging die Anzahl der Fahrzeuge sogar teilweise zurück. Rein von den Verkehrszahlen erfüllt die Straße bereits seit 1999 die Vorgaben einer Aufstufung zur Kreisstraße. Dies war auch Grund und Anlass, dass sich der Landkreis Donau-Ries beim Ausbau der Donaubrücke mit 100.000 € beteiligte.


Um das in der Presse bezeichnete „25 m Band“ richtig darzustellen, darf ich zu den in den Entwürfen aufgezeigten Breiten folgendes ausführen: Der Ausbau der Straße wird im überwiegenden Teil auf der bestehenden Trasse bestandsorientiert erfolgen. Lediglich die Optimierung der Straßenführung an der Bäldleschwaige und die Einmündung in die Kreisstraße bei Pfaffenhofen weichen vom Bestand ab. Außerhalb der Ortschaft ist ein Ausbau der Straße mit 6,00 m geplant, teils mit einem begleitenden Radweg mit 3,00 m, der gleichzeitig als Anwandweg für die landwirtschaftlichen Flächen genutzt wird. Zwischen Radweg und Fahrbahn wird ein Grünstreifen geführt, der inklusiv der beiden Bankette mit 2,25 m bis zu 4,25 m breit sein muss. Der Grünstreifen dient der Versickerung des Niederschlagwassers sowie auch als Rasthilfe für querende Amphibien. Wo möglich wird auf den Neubau des Radweges verzichtet, wie beispielsweise im Bereich der Bäldleschwaige, wo  die vorhandene Straße als Radweg genutzt werden soll, nachdem hier eine Ausrundung der Kurve bis zur Gemarkungsgrenze sinnvoll ist. Auf der Gemarkung Buttenwiesen wurden die dafür notwendigen Flächen im Benehmen mit der Landwirtschaft im Rahmen der Flurneuordnung bereits zur Verfügung gestellt. Im sensiblen Waldbereich wird der Radweg ganz an die Straße geführt.


Die Gesamtbreite der Straße, Radweg mit Banketten und Grünstreifen beträgt in ihrer maximalen Ausbreitung 15,50 m, die tatsächlich versiegelte Fläche von Straße und Radweg nur 9,00 m. Die Fahrbahnbreite mit jeweils 3,00 m entspricht den Erfordernissen des Verkehrs. Sowohl der schon laufende LKW- als auch der landwirtschaftliche Verkehr haben die Bestandsstraße bereits zu dieser Breite ausgefahren. Ob es sinnig wäre, diese Breite zu verringern und ob dies zu Lasten der Verkehrssicherheit geht, das wird in nächster Zeit diskutiert werden. Da die Radwege durchwegs von der Landwirtschaft mitbenutzt werden, ist hier eine Verschmälerung nicht sinnvoll.


Die Anregung, die Radwege abseits der Straße zu führen, vornehmlich auf der Gemarkung Buttenwiesen, wurde von der Gemeinde Buttenwiesen geprüft. Auf Grund der Eigentumssituation der vorgeschlagenen Trassen und der Einwendungen der Eigentümer wurde davon Abstand genommen.


Wie beschrieben hat bedingt durch die hohe ökologische Bedeutung und die Sensibilität des Donauriedes die naturschutzfachliche Bearbeitung der Planung besonderes Augenmerk erfordert. Rund 100.000 € wurden in diese Untersuchungen im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung investiert. Knapp 50.000 € in die Hochwassersimulation und Durchführung des Wasserrechtsverfahrens.


Die Kosten für die Gesamtmaßnahme liegen nach aktuellen Ermittlungen bei 7,1 Mio. €, der Anteil der Gemeinde Tapfheim bei rd. 2,3 Mio. €. Dies unterteilt sich in drei Abschnitte. Vor Rettingen von der Förggenbrücke bis Ortseingang Rettingen mit rd. 615.000 €, Ortsdurchfahrt rd. 700.000 € und Rettingen bis zur Gemarkungsgrenze Buttenwiesen 1.065.000 €.


Die Ortsdurchfahrt Rettingen ist mit einer Fahrbahnbreite von 6,25 m und einem Gehweg von 1,50 m ohne weiteren Grunderwerb umsetzbar, wobei Details des Ausbaues wie z. B. Einfahrten, Randsteine, Gestaltung des Gehweges usw. detailliert mit den Anliegern besprochen werden. Ob anstatt eines Gehweges ein kombinierter Rad- und Gehweg angelegt werden soll, wird in der Entscheidung der Anlieger bleiben, weil hierzu auch Grunderwerb erforderlich wäre. Selbstverständlich werden auch alle in der Straße liegenden Leitungen einer vorherigen Prüfung unterzogen und künftig anstehende Verbesserungen wie z. B. Breitband mit Leerrohren berücksichtigt.


Die Betrachtung der Ortsdurchfahrt Donaumünster von der Donaubrücke bis zur B 16 Kreuzung wird im Laufe der weiteren Entscheidungen ebenfalls im Rahmen einer Anliegerversammlung stattfinden müssen. Dies aber nicht nur hinsichtlich der Planungen der GV-Straße. Die Ist-Situation ist in dem als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Straßenverlauf schon länger unbefriedigend. Als Reaktion darauf hat die Gemeinde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet. Hierzu wird es auch sinnvoll sein, sich Fachplanern des Verkehrswesens und der Verkehrsberuhigung zu bedienen. Ganz maßgeblich müssen alle Ideen mit der Polizei und den Verkehrsbehörden geklärt werden.


Die Aufstufung zur Kreisstraße hat den Hintergrund, dass alle künftigen Sanierungen, sämtlicher Unterhalt und alle Investitionen an dieser Straße und allen Brücken nicht mehr von der Gemeinde Tapfheim und somit nicht mehr anteilig von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen. Dies bedeutet gerade im Hinblick auf die Brücken, insbesondere der Donaubrücke, aber auch des Straßenteils der jetzt nicht ausgebaut wird und natürlich auch die Ortsdurchfahrten, für die kommende Generation eine erhebliche Entlastung und damit verbunden die Möglichkeit die freiwerdenden Kapazitäten in anderen notwendigen Projekte zu investieren.  


Den Verkehr weg zu diskutieren käme einer Lüge gleich. Jetzt aber auf Grund von Mutmaßungen Ängste zu schüren ist meines Erachtens auch nicht der richtige Weg. Jeder will auf einer ordentlichen Straße fahren, aber keiner will den Verkehr. Dies ist nicht nur auf der hier beschriebenen Trasse so, sondern überall die gleiche Diskussion. Wenn man betroffen ist aber umso mehr und das respektieren wir. Daher suchen wir mit den Anliegern eine Lösung, aber auch dies braucht seine Zeit. Ohne einen Ausbau der Straße wird es nicht gehen, deshalb lassen Sie uns an dieser Lösung gemeinsam arbeiten. Zeit dazu haben wir. Eine eventuelle Umsetzung eines Bauabschnittes ist aus aktueller Sicht nicht vor 2022 machbar. Und wie Sie sicherlich alle nachvollziehen können, ist die derzeit ungewisse Lage das Damoklesschwert aller Zukunftsprojekte.


Am Mittwoch, 22.07.2020, und Donnerstag, 23.07.2020, finden die Informationsveranstaltungen für die Anlieger statt. Persönliche Einladungen werden zeitnah versandt.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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