Fälligkeiten der Steuern
11. 11. 2020
Am 15.11.2020 sind zur Zahlung fällig:
- die 4. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
- die 4. VZ-Rate der Gewerbesteuer
- die 3. VZ-Rate der VBR-Gebühren
- Hundesteuer
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.
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