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Interessensgemeinschaft "Hochwasserschutz Ja - Polder Nein"

15. 10. 2020

Klage gegen Allgemeinverfügung des Landratsamts Dillingen a. d. Donau

Einige Bürgerinnen und Bürger haben gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts Dillingen a. d. Donau vom 3. Juni 2015 zur vorläufigen Sicherung des möglichen Flutpolderstandorts Schwenningen-Tapfheim Klage erhoben. Das Klageverfahren wurde seinerzeit auf Antrag ruhend gestellt. Die Verwaltung hat Kenntnis erhalten, dass die damaligen Kläger vor einigen Tagen Schreiben des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg erhalten haben.

 

Das Gericht bittet um eine Rückmeldung bis zum 13. November 2020. Die Verwaltung möchte Ihnen sehr gerne eine Hilfestellung an die Hand geben und hat hierzu beim Fachanwalt eine Anfrage gestellt. Sobald wir hierzu eine Antwort erhalten haben, werden wir Sie hierüber informieren.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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