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IG "Hochwasserschutz Ja - Polder Nein"

06. 11. 2020

Klage gegen vorläufige Sicherung eines Rückhalteraums (vormals Flutpolder) Schwenningen/ Tapfheim

 

Wie bereits berichtet haben wir uns mit dem für die Gemeinde tätigen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Verbindung gesetzt, um das weitere Vorgehen bezüglich der Klageerhebungen und des Schreibens des Verwaltungsgerichts Anfang Oktober 2020 klären zu lassen. Laut Aussage von Herrn Rechtsanwalt Seitz sollte ein privater Kläger die Klage aus dem Jahr 2015 zurücknehmen, sofern gegen die Verlängerung/Anpassung der vorläufigen Sicherung keine neuerliche Klage erhoben wurde. Dies hätte zur Folge, dass 2/3 der seinerzeit bezahlten Gerichtskosten zurückerstattet werden.

 

Diejenigen, die zusätzlich gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts Dillingen vom März 2020 (weitere Verlängerung vor Ablauf der 5-jährigen Geltungsdauer der vorläufigen Sicherung) Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, sollen laut Herrn Seitz die Klage nicht zurücknehmen.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unseren Geschäftsleiter Herrn Henne (Tel. 09070 966622).

 

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86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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