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Änderung Straßenbestandsverzeichnis - Einziehung diverses öffentlicher Feldwege

12. 10. 2022

Einziehung des öffentlichen Feldwegs Nr. 1, FlNr. 218, Gem. Rettingen

 

Die Gemeinde Tapfheim beabsichtigt, den Feldweg Nr. 1 „Nähe Hundeschwaige“ in der Gemarkung Rettingen FlNr. 218 in seiner Gesamtlänge von 190 m einzuziehen. Er ist für die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen nicht erforderlich und somit für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Der Weg liegt südlich der Hundeschwaige bei den Seen an der Gemarkungsgrenze zu Erlingshofen zwischen den beiden landwirtschaftlichen Grundstücken Fl.Nr. 217 und 222, jeweils Gemarkung Rettingen. Anstelle des bestehenden Feldweges soll um den See (Fl.Nr. 221 Gemarkung Rettingen) ein öffentlicher Feldweg installiert und gewidmet werden.

 

Zur Entwidmung dieses Weges ist entsprechend den Bestimmungen des BayStrWG zu prüfen, ob noch eine allgemeine Verkehrsbedeutung besteht. Die Absicht der geplanten Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 BayStrWG öffentlich bekannt gegeben. Während der Auslegungsfrist von 3 Monaten

 

vom 21.10.2022 bis zum 24.01.2023

 

liegt der Lageplan, aus dem sich der Umfang der Einziehung ergibt, zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer Nr. 3, zur Einsichtnahme aus.

 


 

Einziehung der öffentlichen Feldwege Nr. 19, FlNr. 1264, Nr. 20, TF aus FlNr. 1262, Nr. 5 TF aus FlNr. 1304, jeweils Gem. Tapfheim

 

Die Gemeinde Tapfheim beabsichtigt, folgende Feldwege in der Gemarkung Tapfheim einzuziehen:

  • Feldweg „Ort“ Nr. 19, FlNr. 1264, Länge: 720 m
  • Feldweg „Ort“ Nr. 20, TF aus FlNr. 1262, Länge 300 m
  • Feldweg „Unterried“ Nr. 5, TF aus FlNr. 1304,  Länge: 305 m

 

Dies wird aufgrund des genehmigten Wasserrechtsbescheids des Landratsamtes Donau-Ries vom 30.01.2019 zum Kiesabbau erforderlich. Die Firma Wanner & Märker wird verpflichtet, Ersatzwege zu sämtlichen nicht in ihrem Eigentum stehenden landwirtschaftlichen Flächen zu errichten, damit eine Zufahrt gewährleistet ist.

 

Zur Entwidmung dieses Weges ist entsprechend den Bestimmungen des BayStrWG zu prüfen, ob noch eine allgemeine Verkehrsbedeutung besteht. Die Absicht der geplanten Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 BayStrWG öffentlich bekannt gegeben. Während der Auslegungsfrist von 3 Monaten

 

vom 21.10.2022 bis zum 24.01.2023

 

liegt der Lageplan, aus dem sich der Umfang der Einziehung ergibt, zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer Nr. 3 zur Einsichtnahme aus.

 


 

Einziehung des öffentlichen Feldwegs Nr. 37, Teilfläche aus FlNr. 339, Gem. Erlingshofen

 

Die Gemeinde Tapfheim beabsichtigt, den Feldweg Nr. 37 „Hauserfeld“ in der Gemarkung Erlingshofen, TF aus FlNr. 339 mit einer Gesamtlänge von 95 m einzuziehen. Er ist für die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen nicht erforderlich und somit für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Der Weg liegt südlich der Staatsstraße 2221 zwischen den landwirtschaftlichen Grundstücken FlNr. 347, 348 und 349 im Süden und FlNr. 350 im Norden.

 

Zur Entwidmung dieses Weges ist entsprechend den Bestimmungen des BayStrWG zu prüfen, ob noch eine allgemeine Verkehrsbedeutung besteht. Die Absicht der geplanten Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 BayStrWG öffentlich bekannt gegeben. Während der Auslegungsfrist von 3 Monaten

 

vom 21.10.2022 bis zum 24.01.2023

 

liegt der Lageplan, aus dem sich der Umfang der Einziehung ergibt, zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer Nr. 3, zur Einsichtnahme aus.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

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