Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim - Haushaltsjahr 2022
Beschluss des Gemeinderates vom: 26. April 2022. Genehmigt durch das Landratsamt Donau-Ries mit Schreiben vom 14.06.2022, Zeichen: 200; 027-941/2.2.
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 23 vom 23.06.2022.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.847.700,00 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.823.000,00 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung und Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 72.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 420 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Tapfheim, 20.06.2022
Gemeinde Tapfheim
Karl Malz
1. Bürgermeister