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Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim - Haushaltsjahr 2022

22. 06. 2022

Beschluss des Gemeinderates vom: 26. April 2022. Genehmigt durch das Landratsamt Donau-Ries mit Schreiben vom 14.06.2022, Zeichen: 200; 027-941/2.2.

Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 23 vom 23.06.2022.

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit  7.847.700,00 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.823.000,00 € ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung und Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 72.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen  Betriebe (A) 420 v. H.

b)   für die Grundstücke (B) 390 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 380 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Tapfheim, 20.06.2022

 

Gemeinde Tapfheim

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

27. 04. 2024

 
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