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Berichte aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 05.04.2022

06. 04. 2022
Sachstand gemeindliche Baustellen

 

Erweiterung Kindergarten

Die Fa. Wiesmüller ist mit Pflasterarbeiten an den Außenanlagen beschäftigt. Aufgrund des erneuten Wintereinbruchs musste die Asphaltierung der Fahrbahn verschoben werden.

 

Frühlingstraße Erlingshofen

Die Fa. Spielberger hat die Kanalbauarbeiten fertiggestellt.

 

Rathaus Glasfaseranschluss

Seit Ende vergangener Woche sind die Tiefbauarbeiten beendet. Gestern wurde der Anschluss in Betrieb genommen.

 

Feuerwehrhaus Tapfheim Anbau

Damit der jetzige Hydrant und die bestehende Wasserleitung nicht unter dem Neubau liegen, wird die Wasserleitung auf die Straße verlegt. Diese Arbeiten werden durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit BRW durchgeführt.

 

 

Ausbau GV-Straße Donaumünster-Rettingen
Vorstellung Verkehrsgutachten

Nachdem das beauftragte Büro Sweco coronabedingt den Termin am 24.03.2022 abgesagt hatte, wurde als neuer Termin für die öffentliche Gemeinderatssitzung Mittwoch, 04.05.2022 um 18 Uhr in der Aula der Schule vereinbart.

 

 

Konzept zum Sturzflutrisikomanagement

Das Endergebnis des Konzepts wird den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, 12.05.2022 um 19 Uhr in der Aula der Schule vorgestellt.

 

 

Querungshilfe Mühlfeldsiedlung

Die Regierung von Schwaben hat in Beantwortung unseres Zuwendungsantrags mitgeteilt, dass die Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist. Die Gemeinde wurde aufgefordert, auszuschreiben. Die Ausschreibungsunterlagen werden bis Ostern verschickt. Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit auf die Herbstferien terminiert, da während der Sommerferien umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der B 16 stattfinden und deshalb eine Sperrung der Staatsstraße Richtung Brachstadt nicht möglich ist.

 

 

Bauanträge

Der Antrag auf isolierte Befreiung für die Überdachung eines PKW-Stellplatzes in der Gotenstraße wurde abgelehnt. Der Tekturantrag zur Änderung der Dachform einer Garage im Wittelsbacher Ring wurde genehmigt.

Der Bauantrag zur Errichtung einer KFZ-Werkstatt für PKW und LKW sowie einer TÜV-Halle im Gewerbegebiet am Schmidbach wurde in der vorgelegten Form wegen Überschreitung der Baugrenze zurückgestellt.

 

 

Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets "Hochwasserrückhalteraum Donauwörth" durch Rechtsverordnung - Gemeindliche Stellungnahme - Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat

Nach der amtlichen Festsetzung des Hochwasserrückhalteraums Tapfheim betreibt nun das Landratsamt Donau-Ries die vorläufige Sicherung der Flächen für den Hochwasserrückhalteraum Donauwörth. Es handelt sich um die Flächen, die im späteren Raumordnungsverfahren landesplanerisch beurteilt werden sollen. Sie liegen auf Donauwörther und Tapfheimer Flur.

 

Das Rückhaltevolumen umfasst 1,6 Mio m³, die Fläche beträgt 128 ha. Teilflächen sind bereits als amtliches Überschwemmungsgebiet der Kessel festgesetzt. Weitere Flächen wurden 2007 im Regionalplan der Region Augsburg als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz mit der Gebietsnummer H10 ausgewiesen. Sie gelten als vorläufig gesichert. Es geht bei der jetzigen vorläufigen Sicherung also nur um eine anteilige Rückhalteraumfläche von rund 25,3 ha. Es betrifft 3 Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Tapfheim. Eine davon ist ein gemeindlicher Weg.

 

Aufgrund einem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Wirksamkeit der vorläufigen Sicherung, wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Mit Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries gelten die Flächen als vorläufig gesichert. Verboten sind dann die Ausweisung neuer Baugebiete und die Errichtung baulicher Anlagen.

 

Eine Bürgerbeteiligung wird nicht durchgeführt, erst im späteren Festsetzungsverfahren. Die Gemeinde Tapfheim erhält Gelegenheit zur Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.

 

Das Landratsamt gibt noch den Hinweis, dass die Regierung von Schwaben für das Rückhalteprojekt ein Raumordnungsverfahren und für den späteren Bau ein Planfeststellungsverfahren durchführen wird. Beide Verfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.

 

Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat

Die vorläufige Sicherung des Hochwasser-rückhalteraums Donauwörth zusammen mit den bereits von staatlicher Seite vorgenommenen Festsetzungen von Landschafts-, Vogelschutz-, FFH-Flächen und Überschwemmungsgebieten für die Gemeinde Tapfheim in Bezug auf die Größe des gesamten Gemeindegebiets übersteigt die Zumutbarkeit bei weitem.

 

Sollte die amtliche Festsetzung der Fläche „Hochwasserrückhalteraum Tapfheim“ und vorläufige Sicherung der Fläche „Hochwasserrückhalteraum Donauwörth“ durchgeführt werden, ist die komplette Fläche südlich der Donau und südlich der Bebauung Tapfheim/Donaumünster/Erlingshofen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Das sind rund 40-45 % des gesamten Gemeindegebiets. Dies steht außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit und stellt einen nicht mehr vertretbaren Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht und die Planungshoheit der Gemeinde dar.

 

Durch das gesetzliche Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete wird die Gemeinde Tapfheim einer selbstbestimmten Gestaltung ihrer langfristigen Zukunft in Bezug auf eine attraktive Wohngemeinde und der Weiterentwicklung der Naherholung beraubt. Das schlägt sich nicht zuletzt auch beim Erwerb möglicher Flächen nieder, denn wie diesseits die Erfahrung bereits jetzt zeigt, sind Tauschflächen in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet erheblich weniger begehrt und somit äußerst im Wert gesunken.

 

Hochwasser- und Pegelreduktionen, die durch derzeit im Bau befindliche Hochwasserrückhalteprojekte am Oberlauf der Donau und deren Zuflüsse nach ihrer Fertigstellung erzielt werden können, sind bei der Bedarfsermittlung und der Betroffenheit der Gemeinde Tapfheim/Verhältnismäßigkeit zwingend zu berücksichtigen, denn diese stehen in unmittelbaren Zusammenhang und einer direkten Abhängigkeit untereinander.

 

Die Gemeinde Tapfheim fordert daher die Aussetzung der vorläufigen Sicherung bis nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens und einer darin durchgeführten Überprüfung aller Hochwasserrückhalteräume und Alternativen.

 

Sollte das vorläufige Sicherungsverfahren dennoch wider Erwarten durchgeführt werden, fordert die Gemeinde Tapfheim folgendes:

  1. Durch den Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Donauwörth darf kein zusätzlicher Rückstau der Kessel auf Flächen der Gemarkung Erlingshofen entstehen. Ein weiterer Rückstau hätte fatale Folgen auf die bestehende Bebauung in der Ortsmitte von Donaumünster und Erlingshofen sowie auf die landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Erlingshofen.
     
  2. Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Betroffenheit der Gemeinde Tapfheim muss der Freistaat Bayern eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der Flächen gewähren. Möglich wäre dies durch die Gleichsetzung der Gemeinde Tapfheim mit einem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ laut Landesentwicklungsprogramm, um damit höhere Zuwendungen in allen Förderbereichen zu erhalten. Dies ist unabdingbar, um die Repressalien des amtlichen Festsetzungsverfahrens zumindest in geringem Umfang kompensieren zu können.
     
  3. Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass die im Umgriff des Hochwasserrückhalteraums gelegenen Grundstücksflächen beträchtlich an Wert verlieren werden. Daraus werden der Gemeinde auf Dauer beträchtliche Einnahmeverluste aus der Reduzierung der Grundsteuer erwachsen, die sich in Jahren der tatsächlichen Überflutung noch erhöhen, da den betroffenen Grundstückseigentümer ggf. zusätzlich ein Anspruch auf Erlass der Grundsteuer zusteht. Des Weiteren hat die Gemeinde Tapfheim wesentlich höhere Preise für anderweitige Flächen aufzuwenden, da Land endlich ist und durch die Festsetzung ein erheblicher Wertverlust eintritt.
     
  4. Die unverhältnismäßige Betroffenheit und eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeit muss auch bei weiteren Großprojekten auf Tapfheimer Flur vom Freistaat Bayern berücksichtigt werden, um weiterem erheblichen Flächenverlust nicht ausgesetzt zu sein, z.B. eine großräumige Trassenwahl für die B16 Umfahrung Tapfheim neu.
     
  5. Im Einsatzfall des geplanten Rückhalteraums Donauwörth werden innerhalb der Fläche Entschädigungen für Grundstückseigentümer gewährt. Dies muss auch für Flächen gelten, die im unmittelbaren Umkreis liegen. Es muss eine entsprechende Pufferzone angelegt werden, die im gleichen Maß z.B. durch Grundwassermessstellen etc. überwacht wird, um mittelbare Schäden auszugleichen.

 

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Änderung des Straßenbestandsverzeichnisses im Ortsteil Oppertshofen, Widmung der Erschließungsstraße Wittelsbacher Ring als Ortsstraße

Die Erschließungsstraße für die 14 neuen Bauplätze im 3. Bauabschnitt des Baugebiets Pilzfeld II wurde mittlerweile endgültig hergestellt und durch Beschluss straßenrechtlich gewidmet.

 

 

Straßensanierung Frühlingstraße
Weiteres Vorgehen

In der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 18.01.2022 wurde der Auftrag für den Einbau einer Asphaltdeckschicht an die Fa. Thannhauser, Fremdingen vergeben. Da der Kanalgraben im unteren Bereich durch das Verlegen der gemeindeeigenen Speedpipe verbreitert werden musste, hat der Bauausschuss beschlossen, hier die komplette Trag- und Deckschicht erneuern zu lassen.

 

 

Auftragsvergabe Streichen der Fassade und der Fenster des Rathauses

Der Auftrag für den Fassadenanstrich sowie das Streichen der Holzfenster wurde an den wirtschaftlichsten Bieter Maler Rauch aus Nördlingen vergeben.

 

 

Erweiterung Kindertagesstätte Tapfheim

Im Garten des Kindergartens muss nach der Baumaßnahme und dem Baumrückschnitt der Rasen neu angelegt werden. Damit die Kinder möglichst schnell wieder darauf spielen können, wird hier ein Rollrasen in Auftrag gegeben. Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 5.000 €, dafür kann der Garten bereits nach 2-3 Wochen Anwachszeit wieder bespielt werden. Im Bereich der Kinderkrippe wird wie vorgesehen der Rasen angesät.

Zwischen dem neu angelegten Parkplatz und dem Hoppwiesengraben muss aus Sicherheitsgründen ein Zaun installiert werden. Der Auftrag wurde an die Fa. Weigel, Tapfheim vergeben.

 

 

Brückenprüfungen 2022

Die turnusmäßige Brücken-Hauptuntersuchung nach DIN 1076 wurde an das Ing.-Büro Eibl aus Donauwörth vergeben. In diesem Jahr sind zusätzlich zu 7 kleineren Einzelbrücken die Donaubrücke mit der Auffahrt von der Reichenbachbrücke sowie die Vorlandbrücke zu prüfen. Für die Donaubrücke ist zusätzlich ein Brückenuntersichtgerät notwendig, welches zusätzliche Mehrkosten von ca. 2.500 € mit sich bringt. Die Gesamtkosten für dieses Jahr betragen somit auf rund 6.100 € brutto.

 

 

Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Wiesenweg

Der Auftrag für die Installation einer Solarleuchte im Wiesenweg, Tapfheim wurde an die LEW zum Angebotspreis von 3.600 € inklusive Tiefbauarbeiten vergeben.

 

 

Vorberatung zum Haushalt 2022

Nach ausführlicher Vorberatung hat der Bau- und Umweltausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, den vorgelegten Entwurf des Vermögenshaushaltes 2022 anzunehmen.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

24. 04. 2024

 

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr