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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022

23. 03. 2022
Glasfaseranschlüsse Schule und Rathaus

In den Faschingsferien erfolgte die Fertigstellung und Freischaltung des Glasfaseranschlusses der Schule. Es ist nun ein Internetanschluss von 250 Mbit/s im Einsatz. Das bedeutet eine Steigerung um das Zweieinhalbfache zum bisherigen Anschluss. Als weiteres ist in der Schule im Rahmen des Digitalpakts des Freistaats geplant, die WLAN-Verbindung zu verbessern. Das neue Netz soll dann auch für Besucher im Rahmen von Veranstaltungen freigegeben werden können. Der Anschluss des Rathauses soll im April erfolgen.

 

 

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

In einer gemeindlichen Wohnung wurden letzte Woche zwei Familien, insgesamt 4 Erwachsene und 3 Kinder, untergebracht. Die Flüchtlinge sind überaus dankbar dafür. In der Bevölkerung herrscht eine große Bereitschaft, von Geldspenden angefangen über Sachspenden bis hin zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Privathaushalten.

 

 

Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresergebnisses 2020 der Gemeinde Tapfheim durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss

Der Bericht wurde vorgetragen und die Entlastung durch den Gemeinderat wurde erteilt.

 
 
Geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets "Hochwasserrückhalteraum Tapfheim" durch Rechtsverordnung
Beschluss über die gemeindliche Stellungnahme

Die Fragen, die bei der Durchsicht der Unterlagen und einem Vergleich mit der vorläufigen Sicherung aufgetreten sind, wurden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landratsamt Dillingen und dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth am 14.03.2022 besprochen und größtenteils aufgeklärt.

 

Bgm. Malz beklagte den fehlenden Dialog und Beteiligung der Bürgerschaft.  Es wurde folgender Beschluss zur gemeindlichen Stellungnahme gefasst:

 

Die amtliche Festsetzung des Hochwasserrückhalteraums Tapfheim zusammen mit den bereits von staatlicher Seite vorgenommenen Festsetzungen von Landschafts-, Vogelschutz-, FFH-Flächen und Überschwemmungsgebieten für die Gemeinde Tapfheim in Bezug auf die Größe des gesamten Gemeindegebiets übersteigt die Zumutbarkeit bei weitem.

 

Sollte die amtliche Festsetzung der Fläche „Hochwasserrückhalteraum Tapfheim“ und wie beabsichtigt zusätzlich die Fläche „Hochwasserrückhalteraum Donauwörth“ durchgeführt werden, ist die komplette Fläche südlich der Donau und südlich der Bebauung Tapfheim/Donaumünster/Erlingshofen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Das sind rund 40 - 45 % des gesamten Gemeindegebiets. Dies steht außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit und stellt einen nicht mehr vertretbaren Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht und die Planungshoheit der Gemeinde dar.

 

Durch das gesetzliche Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete wird die Gemeinde Tapfheim einer selbstbestimmten Gestaltung ihrer langfristigen Zukunft in Bezug auf eine attraktive Wohngemeinde und der Weiterentwicklung der Naherholung beraubt. Das schlägt sich nicht zuletzt auch beim Erwerb möglicher Flächen nieder, denn wie diesseits die Erfahrung bereits jetzt zeigt, sind Tauschflächen in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet erheblich weniger begehrt und somit äußerst im Wert gesunken.

 

Hochwasser- und Pegelreduktionen, die durch derzeit im Bau befindliche Hochwasserrückhalteprojekte am Oberlauf der Donau und deren Zuflüsse nach ihrer Fertigstellung erzielt werden können, sind bei der Bedarfsermittlung und der Betroffenheit der Gemeinde Tapfheim/Verhältnismäßigkeit zwingend zu berücksichtigen, denn diese stehen in unmittelbaren Zusammenhang und einer direkten Abhängigkeit untereinander.

 

Die Gemeinde Tapfheim fordert daher die Aussetzung des amtlichen Festsetzungsverfahrens bis nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens und einer darin durchgeführten Überprüfung aller Hochwasserrückhalteräume und Alternativen.

 

Sollte das Festsetzungsverfahren dennoch wider Erwarten durchgeführt werden, fordert die Gemeinde Tapfheim folgendes:

 

  1. Die Bezeichnung „gesteuerter Flutpolder“ und „steuerbarer Hochwasserrückhalteraum“ etc. bedarf einer zusätzlichen Festlegung, denn sie sind missverständlich. Die Steuerung des Zulaufs soll laut Erläuterung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth als übererdete Entlastungsschwelle/Reißdeich ausgeführt werden. Dies ist im Erläuterungsbericht zu ergänzen. Ein gesteuerter Flutpolder mit mechanischem Einlassbauwerk und Maschinentechnik wird keinesfalls akzeptiert und abgelehnt.
     
  2. Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Betroffenheit der Gemeinde Tapfheim muss der Freistaat Bayern eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der Flächen gewähren. Möglich wäre dies durch die Gleichsetzung der Gemeinde Tapfheim mit einem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ laut Landesentwicklungsprogramm, um damit höhere Zuwendungen in allen Förderbereichen zu erhalten. Dies ist unabdingbar, um die Repressalien des amtlichen Festsetzungsverfahrens zumindest in geringem Umfang kompensieren zu können.
     
  3. Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass die im Umgriff des Hochwasserrückhalteraums gelegenen Grundstücksflächen beträchtlich an Wert verlieren werden. Daraus werden der Gemeinde auf Dauer beträchtliche Einnahmeverluste aus der Reduzierung der Grundsteuer erwachsen, die sich in Jahren der tatsächlichen Überflutung noch erhöhen, da den betroffenen Grundstückseigentümer ggf. zusätzlich ein Anspruch auf Erlass der Grundsteuer zusteht. Des Weiteren hat die Gemeinde Tapfheim wesentlich höhere Preise für anderweitige Flächen aufzuwenden, da Land endlich ist und durch die Festsetzung ein erheblicher Wertverlust eintritt.
     
  4. Die unverhältnismäßige Betroffenheit und eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeit muss auch bei weiteren Großprojekten auf Tapfheimer Flur vom Freistaat Bayern berücksichtigt werden um weiteren erheblichen Flächenverlust nicht ausgesetzt zu sein, z.B. eine großräumige Trassenwahl für die B16 Umfahrung Tapfheim neu.
     
  5. Im Einsatzfall des geplanten Rückhalteraums Tapfheim werden innerhalb der Fläche Entschädigungen für Grundstückseigentümer gewährt. Dies muss auch für Flächen gelten, die im unmittelbaren Umkreis liegen. Es muss eine entsprechende Pufferzone angelegt werden, die im gleichen Maß z.B. durch Grundwassermessstellen etc. überwacht wird um mittelbare Schäden auszugleichen.
     
  6. Der Gemeinde Tapfheim muss weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, den aus dem jetzigen Kiesabbaugebiet innerhalb des Hochwasserrückhalteraums entstehenden See zu einem Badesee mit entsprechender Infrastruktur und baulichen Zusatzeinrichtungen, wie im Flächennutzungsplan vorgesehen, auszubauen.

 

 

Festlegung des qm-Preises für die übrigen Bauplätze im Baugebiet Pilzfeld in Oppertshofen

14 Bauplätze wurden im Pilzfeld in Oppertshofen geschaffen. 11 wurden inzwischen verkauft. Einer der 11 wird rückabgewickelt. Es sind somit noch 4 Bauplätze frei.

 

2021 wurde der qm-Preis für das Baugebiet Pilzfeld in Oppertshofen durch den Gemeinderat auf 110,- €/qm festgelegt. Zusätzlich fallen pauschal für jeden Bauplatz 7.000 € für Kanal-Grundstücksanschlüsse sowie 1.785 € für den Erdgasanschluss an. Im Finanz- und Verwaltungsausschuss wurde in der letzten Sitzung vorgeschlagen, dass der qm-Preis für die noch übrigen vier Bauplätze auf 115,- €/qm angehoben werden soll. Der Gemeinderat ist dieser Empfehlung gefolgt.

 

 

Gemeindliche Stellplatzsatzung
Beschluss zu notwendigen Anpassungen

Das Thema wurde in beiden Ausschüssen in den letzten Sitzungen ausführlich besprochen. Der Gemeinderat stimmte den vorgesehenen Änderungen zu. Damit bleibt die bisherige Handhabung der Satzung bestehen.

 
 
Resümee zum Workshop zu den städtebaulichen Möglichkeiten für die Neue Mitte Tapfheim

Am 18.03.2022 fand ein Workshop des Gemeinderats statt. Der Workshop sollte dazu dienen, dass sich der Gemeinderat nochmals intensiv mit dem Thema der städtebaulichen Entwicklung in der neuen Mitte befasst und fundamentiert entscheiden kann, was auf dem ehemaligen Thannheiser-Grundstück entwickelt werden soll.

 

Herausgearbeitet wurde, dass auf dem Grundstück versorgtes Wohnen für Senioren und eine langfristige Lebensmittelnahversorgung angestrebt werden soll. Vor allem zur Lebensmittelversorgung wurden verschiedene Varianten diskutiert.

 

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sind nun weitere Schritte erforderlich, um alle Möglichkeiten einer langfristigen Sicherung der Nahversorgung zu erarbeiten. Diese Weichen muss der Gemeinderat stellen und die dafür notwendigen Entscheidungen treffen. Dabei soll das vorhandene Vorortangebot - kritisch hinterfragt - mitberücksichtigt werden. Eine entscheidende Aussage der beiden Stadtplaner war, dass die Gemeinde aber nicht verantwortlich dafür ist, wie sich die Betriebe aufstellen und die Gemeinde nicht verhindern muss, dass Konkurrenz entsteht.

 

 

Bürgermeisterwahl 2022
Bestellung des Gemeindewahlleiters und Vorschlag für den Wahltermin an das Landratsamt Donau-Ries

 

Mit Ablauf des 10. Dezember 2022 endet die laufende Amtszeit des 1. Bürgermeisters in Tapfheim. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Landratsamt Donau-Ries den 23. Oktober 2022 als Termin für die Bürgermeisterwahl 2022 vorzuschlagen. Zudem wurden der Gemeindewahlleiter sowie der stellvertretende Gemeindewahlleiter bestellt.

 

Wortlaut der Erklärung des Bürgermeisters:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach einer gründlichen Abwägung der gemeindlichen Erfordernisse und Belange, der anstehenden Aufgaben für die kommenden Jahre und auch reiflicher Überlegung meiner persönlichen Situation – gesundheitlich als auch privat – habe ich mich entschieden, dem Generationswechsel Platz zu machen und für die nächste Periode nicht mehr als Bürgermeister zu kandidieren. Es war keine einfache und leichte Entscheidung, es hängt doch sehr viel Herzblut mit drin, aber es braucht zu allem, was ansteht und vorbereitet ist, neue Gedanken, neuen Elan und neue Perspektiven.

 

Ich danke den Fraktionsvorsitzenden für ihr Vertrauen, welches sie mir vor kurzem nochmals bekundet haben, und bitte aber um Verständnis, dass ich mich nach nun 18 Jahren das erste und einzige Mal gegen die Gemeinde Tapfheim entschieden habe zum Wohl meiner Gesundheit und meiner Belange, die ich in allen Lebensbereichen für drei Perioden weit, weit hinten angestellt habe.

 

Die schwierige Entscheidung, die mich über mehrere Monate getrieben hat, ist getroffen und ich hoffe, dass wir Die- oder Denjenigen finden werden, die/der genau diesen Enthusiasmus mitbringt, den es braucht, um unsere Gemeinde Tapfheim mit neuem Schub, mit neuen Ideen, mit Elan und neuen Zielen ein weiteres Stück nach vorne in die Zukunft zu tragen.

 

Karl Malz, 22.03.2022

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr