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Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Donaumünster-Pfaffenhofen - Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung

09. 03. 2022
EINLADUNG
zur öffentlichen Gemeinderatssitzung
am Donnerstag, 24. März 2022, um 18 Uhr
in der Aula der Grundschule Tapfheim

 

Tagesordnungspunkt 1:

Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und der verkehrsrechtlichen Begutachtung zu verkehrstechnischen Verbesserungsmöglichkeiten in den Ortsdurchfahrten Donaumünster-Hauptstraße, Birkschwaige und Rettingen durch das beauftragte Büro Gevas, München

 

Coronabedingt ist eine vorherige Anmeldung bei der Gemeinde Tapfheim, Tel. 09070 9666-57 oder
erforderlich.

 

 

Sachstand zur Gemeindeverbindungsstraße Donaumünster - Pfaffenhofen

Im Januar 2022 fand in Buttenwiesen ein Bürgerentscheid zur Ausbaubreite des ersten Teilstücks in der Gemarkung Pfaffenhofen statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 52 % haben sich 72 % der Bürger für einen Ausbau auf 6 Meter Breite ausgesprochen. Die Gemeinde Buttenwiesen wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen den entsprechenden Beschluss zur Ausbaubreite fassen.

 

Seit 2019 läuft das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, welches 2021 von zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen begleitet war. Am 14.10.2021 hat die Gemeinde Tapfheim eine Anhörung der Bürger durchgeführt, die Einwendungen dagegen vorgebracht haben. Dabei wurde nochmals erläutert, dass die vorliegenden Planungen, Berechnungen, Simulationen etc. mit sämtlichen Fachbehörden abgestimmt sind und die Straße, wo möglich, annähernd auf gleichem Niveau wie die Bestandsstraße verläuft.

 

Angehoben werden muss die Straße aufgrund der geforderten Amphibiendurchlässe und der Wellstahlprofile vor allem im Wald auf Buttenwiesener Seite. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat in seinem Gutachten bestätigt, dass keine signifikanten Auswirkungen auf den Riedstrom zu erwarten sind und der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt wird. Zudem befasst sich das Landratsamt mit der Frage wie bzw. in welcher Höhe geringfügig auftretende Wasserstandserhöhungen nach dem Bau der Straße zu entschädigen sind. Das Gebiet ist bei einem HQ 100 komplett überschwemmt. Für eine Entschädigung der wenigen Zentimeter mehr, die mancherorts innerhalb der zulässigen Toleranzen entstehen könnten, gibt es keine gesetzliche Regelung. Nach den Planunterlagen ist ein bebautes Grundstück von einer geringfügigen Mehrbelastung betroffen, für welches Objektschutzmaßnahmen gutachterlich festgelegt werden müssen. Die einzelnen Maßnahmen sollen begleitend zu den Bauabschnitten umgesetzt werden. Der/die davon betroffenen Eigentümer werden frühzeitig mit involviert.

 

Auf Veranlassung des Landratsamtes Donau-Ries muss nun auch die Gemeinde Buttenwiesen noch eine Informationsveranstaltung für die Einwendungsführer auf ihrer Gemarkung durchführen. Hier besteht die Problematik, dass derzeit das Flurneuordnungs-verfahren läuft. Danach sollte durch das Landratsamt das Wasserrechtsverfahren mit entsprechenden Auflagen abgeschlossen werden.

 

Die Gemeinde Buttenwiesen möchte heuer noch das erste Teilstück an der Einmündung in die Kreisstraße Pfaffenhofen-Blindheim bauen. Die Gemeinde Tapfheim wird die Grunderwerbsverhandlungen vorantreiben.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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