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Hinweis auf den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Donau

09. 02. 2022

Hinweis auf den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Donau sowie der Mündungsbereiche anderer Gewässer auf den Gebieten der Großen Kreisstadt Donauwörth, der Stadt Rain, des Marktes Kaisheim, der Gemeinden Tapfheim, Asbach-Bäumenheim, Mertingen, Genderkingen, Niederschönenfeld und Marxheim

  • Donau (Fluss-km 2492,500 – 2520,500)
  • Lech (Fluss-km 0 – 1,350)
  •  Schmutter (Fluss-km 0 – 4,240)
  •  Egelseebach (Fluss-km 0 – 1,650)
  •  Zusam (Fluss-km 0 – 9,400)
  •  Kessel (Fluss-km 0 – 0,750)

durch das Landratsamt Donau-Ries

 

Das Landratsamt Donau-Ries hat nach Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens die vorstehend genannte Überschwemmungsgebietsverordnung auf der Basis eines 100-jährlichen Hochwassers (HQ100) am 19.01.2022 erlassen. Die Rechtsverordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 4 vom 19.01.2022 amtlich bekanntgemacht. Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist dann anzuwenden. Die Gemeinde Tapfheim wurde gebeten auf die Verordnung bzw. deren künftige Beachtung ortsüblich hinzuweisen (§ 76 Abs. 4 Satz 2 WHG, Art. 73 Abs. 1 BayWG).

 

In die Verfahrensunterlagen kann im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Zimmer 03, während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. im Landratsamt Donau-Ries während dessen Öffnungszeiten Einsicht genommen werden.

 

Weiterhin ist die Rechtsverordnung auf der Homepage des Landratsamtes Donau-Ries unter folgendem Link abrufbar: https://www.donau-ries.de/landratsamt-verwaltung/wasserrecht/ueberschwemmungsgebiete. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsverordnung innerhalb eines Jahres nach deren Erlass beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit einer Normenkontrollklage angefochten werden kann.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr