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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022

26. 01. 2022
Dorferneuerung Brachstadt/Oppertshofen
Information für die Arbeitskreise

Am 20.01.2022 fand ein Gespräch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Krumbach, Herrn Klinge und Frau Huber, statt. Die Gemeinde Tapfheim hat den Antrag auf umfassende Dorferneuerung vor fast genau einem Jahr am 02.02.2021 gestellt. Das erarbeitete Gemeindeentwicklungskonzept hat die verschiedensten Abteilungen im Amt im Laufe des Jahres 2021 durchlaufen, Ende Oktober wurde der Zuschussbetrag für die bisher in Auftrag gegebenen Planungsleistungen ausbezahlt. Das Amt hat deutlich gemacht, dass noch einige Verwaltungsschritte erforderlich sind, bis wir in das Programm aufgenommen werden und der Anordnungsbeschluss für die umfassende Dorferneuerung gefasst wird.

 

Erster Schritt für das Vorankommen ist die Erarbeitung einer Prioritätenliste mit Kostenschätzungen und Skizzen in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen und der Gemeinde. Das Amt wird dazu ein Büro beauftragen, vorzugsweise das Büro OPLA, weil dieses Büro bereits in der Thematik eingearbeitet ist.

Die Kosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt, an denen sich die Gemeinde mit 40 % beteiligen muss, also rund 8.000 €. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von einem ¾ Jahr zu rechnen. Mit dieser Prioritätenliste müssen die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, dann kann der Anordnungsbeschluss erfolgen und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gebildet werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Gesamt-fördersumme festgelegt. Die Umsetzung der Maßnahmen koordiniert dann die Teilnehmergemeinschaft in Abstimmung mit der Gemeinde nach der Prioritätenliste.

 

Nun würde wieder ein Jahr vergehen, ohne dass praktisch etwas umgesetzt würde. Daher haben wir dem ALE das mögliche Projekt in der Prinz-Eugen-Straße in Brachstadt vorgestellt: Der Abriss des Gebäudes Prinz-Eugen-Straße 1, das die Gemeinde erworben hat, darauf die Gestaltung eines attraktiven Platzes, die Herstellung eines durchgängigen Gehwegs und die Platzgestaltung am alten Feuerwehrhaus vor dem Anwesen Schabert.

 

Das Amt wäre damit einverstanden, diese Maßnahme in der einfachen Dorferneuerung vorgezogen mit 55 % zu fördern. Der Gemeinderat hat sich in der gestrigen Sitzung positiv dazu geäußert. Die Gemeinde wird nun ein Planungsbüro mit einer Bestandsvermessung beauftragen und eine Planung frühzeitig mit den Arbeitskreisen abstimmen und detailliert ausarbeiten.

 

In einem Leserbrief in der Donauwörther Zeitung am 26.01.2022 wurde moniert, dass der Bitte der Brachstädter Bürger zum Bau einer Querungshilfe nicht entsprochen wird und dagegen in der Bissinger Straße in Donaumünster eine solche gebaut wird. Wie bereits mehrfach berichtet, dient diese Querungshilfe mit Ausbau der angrenzenden Gehwege als letzter Lückenschluss des B16 begleitenden Radwegs, den das Staatliche Bauamt entlang der Bahnlinie gebaut hat. Damit ist für Radfahrer ein gefahrloses Befahren der Ortsdurchfahrt Tapfheim, Donaumünster und Erlingshofen abseits der B16 möglich. Die Maßnahme ist hochbezuschusst, große Teile der von der Gemeinde zu tragenden Kosten entfallen auf eine ohnehin notwendige Kanalsanierung, die im Bereich der Querungshilfe erforderlich ist, und auf die Ergänzung der Straßenbeleuchtung.

 

Für den Bau einer Querungshilfe in Brachstadt ist die Grundvoraussetzung, dass die Staatsstraße in der Ortsdurchfahrt ausgebaut wird. Diese Maßnahme wurde bereits mehrfach beim Staatlichen Bauamt Augsburg beantragt, auch in diesem Jahr, aber von der Behörde wiederum zurückgestellt, weil die dafür nötigen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Den Ausbau ohne Verbindung mit einer Straßensanierung anzugehen würde geschätzte Kosten von ½ Mio. € als Eigenmittel der Gemeinde Tapfheim beanspruchen, die nach aktuellem Stand keinem Förderanspruch unterliegen.

 

Man bedenke dabei auch, dass beide Bushaltestellen verlegt werden müssen und entsprechender Grunderwerb erforderlich ist. Der Gemeinderat hat die Verwaltung längst beauftragt, regelmäßig beim Bauamt vorzusprechen und die Maßnahme Sanierung Staatsstraße zu forcieren. Desgleichen wurde und wird dies auch immer wieder mit den Verkehrsbehörden diskutiert, wobei nach deren Maßgabe keine Querungshilfe erforderlich ist. Dennoch werden wir weiter mit dieser Forderung beim Staatlichen Bauamt dranbleiben und unsere Chance nutzen, sobald es möglich ist, so wie wir dies in Oppertshofen nach jahrelanger Diskussion umsetzen konnten.

 

 

Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gewerbegebiet

Das Gewerbegebiet „An der Staatsstraße“ ist mittlerweile voll bebaut. Um weitere städtebauliche Entwicklungsziele nicht zu verzögern oder gar zu verhindern, hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, zwei Satzungen zu erlassen. Diese sind hier und hier als Bekanntgabe veröffentlicht.

 

 

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Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

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