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Flurneuordnung und Dorferneuerung Lauterbach III: Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder am 24.11.2021

03. 11. 2021

Flurneuordnung und Dorferneuerung Lauterbach III

Gemeinde Buttenwiesen, Landkreis Dillingen a.d. Donau

 

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

 

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Lauterbach III gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Neuwahl der Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
geladen.

 

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandswahl derzeit nicht in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben als zuständige Behörde für die Leitung der Wahl hat deshalb verfügt, dass der Wahltermin über einen vierstündigen Zeitraum am

 

Mittwoch, 24.11.2021, von 16:00 bis 20:00 Uhr,
Ort: Riedblickhalle Buttenwiesen, Am Heuberg 2, 86647 Buttenwiesen,

 

stattfindet. So ist gewährleistet, dass bei der Stimmabgabe das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten werden kann.

 

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

 

Über die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft und den Ablauf der Wahl können Sie sich in der Projektinfo zur Flurneuordnung und Dorferneuerung Lauterbach III informieren. Die Projektinfo ist im Rathausbrief der Gemeinde Buttenwiesen (Ausgabe November 2021) und im Amtsblatt der Gemeinde Mertingen (Ausgabe Nr. 42) veröffentlicht.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Vorstandsvorsitzender ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben. Auch werden in Lauterbach Maßnahmen der Dorferneuerung durchgeführt. Dem Vorstand gehört daher auch ein Vertreter der Gemeinde Buttenwiesen an, der nicht gewählt, sondern von der Gemeinde benannt wird. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Mertingen zu wählen sind.

 

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie müssen keine Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet sein.

 

Die Wahl ist schriftlich und geheim. Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen der Kandidaten in der Liste oder Ergänzung durch handschriftlichen Eintrag. Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen gewählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig. Eine Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.

 

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter richtet sich nach der Stimmenzahl, die sie bei der Wahl erreichen. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächstniedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw. Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte dann Vorstandsmitglied, bzw. Stellvertreter. Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.

 

Ein Wahlausschuss, bestehend aus mindestens 3 Personen, überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Bei Interesse zur Mitwirkung am Wahlausschuss melden Sie sich am Amt für Ländliche Entwicklung.

 

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

 

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben zur Wahl eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

 

Vollmachtsformulare sind in den Gemeindeverwaltungen Buttenwiesen und Mertingen sowie beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben erhältlich (Tel. 08282-92331, Herr Maier, oder 08282-92289, Herr Leitenmaier).

 

Bekanntgabe bisheriger Wahlbewerber

Für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder und ihrer Stellvertreter des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Lauterbach III liegen uns bislang folgende Bewerber vor:

 

1

Deißer Georg jun., Lauterbach

2

Foag Johann, Lauterbach

3

Hell Robert, Lauterbach

4

Jall Alexander, Lauterbach

5

Kraus Georg, Lauterbach

6

Reiner Albert, Mertingen

7

Scherer Martin, Lauterbach

8

Steidle Josef, Mertingen

 

Sie können uns bis zum 15.11.2021 weitere Kandidaten nennen. Wahlvorschläge richten Sie bitten an das

 

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Herrn Walter Maier
Dr.-Rothermel-Straße 12, 86381 Krumbach (Schwaben)
E-Mail: , Telefon: 08282 92-331.

 

Die aktuelle Wahlliste wird am Wahltag vor dem Wahlraum ausgehängt.

 

Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt nach der Wahl durch Veröffentlichung im Rathausbrief der Gemeinde Buttenwiesen und im Amtsblatt der Gemeinde Mertingen.

 

Krumbach (Schwaben), 28.10.2021

 

gez. Ludger Klinge

Leitender Baudirektor

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

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