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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern noch bis Ende Februar

03.​02.​2021

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern noch bis Ende Februar

Die Gemeinde Tapfheim erinnert an das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Die Arbeiten können nur noch bis Ende Februar ausgeführt werden.


Besonders in den Wohngebieten behindern die in den Gehsteig- und Fahrbahnbereich hineingewachsenen Anpflanzungen den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen werden dadurch auch Sichträume eingeengt. Die betroffenen Grundstücksbesitzer werden deshalb auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach Anpflanzungen zu beseitigen sind, soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Die lichte Höhe, innerhalb derer Verkehrsräume von allen Hindernissen freizuhalten sind, beträgt für Geh- und Radwege 2,50 m und für die Fahrbahn 4,50 m. Überprüfen Sie bitte, nicht zuletzt auch aus haftungsrechtlichen Gründen, Ihre Anpflanzungen und schneiden Sie diese auf die Grundstücksgrenze zurück, damit eine ungehinderte Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes möglich ist.


Landwirtschaft

Sollten Landwirte Probleme mit Hecken und Sträuchern an gemeindlichen Wegen haben, bitten wir um sofortige Meldung bei Herrn Gottmann, Techn. Leiter Bauamt, Tel. 09070 966642.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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