Am 15.08.2026 sind zur Zahlung fällig:
Die 3. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
die 3. VZ-Rate der Gewerbesteuer
die 2. VZ-Rate der VBR-Gebühren
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Steuerpflichtige, die der Gemeinde keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden um pünktliche Zahlung gebeten.
Grundsteuerschuldner für das komplette Jahr ist grundsätzlich, wer am 01.01. desselben Jahres Eigentümer lt. Grundbuch ist. Sollte das Grundstück verkauft worden sein, erfolgt die Umschreibung immer zum nächsten 1. Januar.
Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerfest-setzung ab 2025 ist der 01.01.2022. Wer zu diesem Zeitpunkt Eigentümer des Grundstücks war, erhält den Grundsteuerbescheid 2025, auch wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft wurde. Eine Eigentumsumschreibung wird erst nachträglich vorgenommen. Auch hier ist die Gemeinde an den Grundlagenbescheid des Finanzamts Zwiesel gebunden. Erst wenn dieser vorliegt, wird durch das Steueramt der Eigentumswechsel und die damit verbundene Umschreibung der Grundsteuer vollzogen.
An die Gemeinde zu viel bezahlte Grundsteuer aufgrund eines Eigentümerwechsels wird Ihnen in jedem Fall wieder zurückerstattet. Bitte sehen Sie von einer Lastschriftrückgabe ab, da dies nur unnötige Bankgebühren verursacht.
Da das Finanzamt aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 im Rückstand mit der Aufarbeitung der Eigentümerwechsel ist, kann es im Moment zu einer langen Bearbeitungsdauer kommen.