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News-Ticker

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim für das Jahr 2026

Tapfheim, den 24.​06.​2026

Der Gemeinderat Tapfheim hat die Haushaltssatzung für 2026 in der Sitzung vom 28.04.2026 beschlossen. Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 rechtsaufsichtlich behandelt (Art. 71 Abs. 2, 3, 6 GO). Die Satzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus während der Amtsstunden amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO).

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan samt allen weiteren Anlagen für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit in Papierform öffentlich zugänglich gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen deshalb in der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Amtsstunden in der Kämmerei (Zimmer 14) zur Einsicht bereit (§ 4 BekV).

 

Gemeinde Tapfheim

Marcus Späth, 1. Bürgermeister

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim
- Haushaltsjahr 2026 -

Beschluss des Gemeinderates vom: 28. April 2026.

Genehmigt durch das Landratsamt Donau-Ries mit Schreiben vom 10.06.2026, Zeichen: 200; 027-941/2.2.

Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 24 vom 25.06.2026.

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.

 

Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 10.079.200,00 €

und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.056.000,00 € ab.

 

§ 2

Neue, noch nicht genehmigte, Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung und Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 54.000,00 € festgesetzt. 

 

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag wird wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 380 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Tapfheim, 18.06.2026

 

Gemeinde Tapfheim

Marcus Späth, 1. Bürgermeister

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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