Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats – und die damit gewählten Personen – werden unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:
durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.tapfheim.de bis spätestens 09.03.2020, 12:00 Uhr,
durch Anschlag in der Gemeindeverwaltung am 09.03.2020 (Rathaus, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim).
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, ist aufgrund der Bekanntmachung der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde („Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat“).
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Tapfheim, 04.03.2026
Marcus Späth
Gemeindewahlleiter