5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“ - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“ - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Tapfheim, den 22.12.2025
Der Gemeinderat hat am 22.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“ gefasst. Die Lage des Plangebietes (Änderungsbereich) ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
In der Sitzung vom 16.12.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit den im Rahmen der Abwägung erfolgten Änderungen gebilligt und beschlossen, aufgrund erfolgter Änderungen und Ergänzungen eine erneute Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie
Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 25.02.2025, zuletzt geändert am 16.12.2025)
Die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 im Internet veröffentlicht. Sie können am Ende dieses Artikels als PDF heruntergeladen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Folgende wesentlichen Änderungen/Ergänzungen wurden vorgenommen:
textliche, klarstellende Änderungen/Optimierungen (z.B. Präzisierung von Formulierungen, Optimierung des Textaufbaus)
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an ). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehende Anschrift der Gemeinde oder zur Niederschrift bei der Gemeinde während der o.g. Dienststunden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (teilweise in Form von umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen zu dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“, die aber gleichermaßen umweltbezogene Informationen zur 5. Flächennutzungsplanänderung enthalten):
Schutzgut Tiere und Pflanzen
FFH-/SPA-Verträglichkeitsabschätzung in der Fassung vom 16.12.2025: Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der im Planungsumfeld vorkommenden Natura 2000-Schutzgebiete
Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für einen geplanten Solarpark bei Tapfheim, Stand 11/2023 (Verfasser: Bachmann Artenschutz GmbH, Ansbach): Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
Kurzer Fachbeitrag zur Natura2000-Verträglichkeitsprüfung für einen geplanten Solarpark bei Tapfheim, Landkreis Donau-Ries, Stand 10/2025 (Verfasser: Bachmann Artenschutz GmbH, Ansbach): Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des SPA-Gebiets
Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.12.2024 und 16.04.2025: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“ und Beschreibung der Charakteristik dieses Gebiets gem. dessen Managementplan, Angabe zum Erfordernis einer SPA-Verträglichkeitsprüfung, Anregung zur Optimierung der Ausgleichsmaßnahmen und der Aufteilung der Ausgleichsflächen im Hinblick auf die Bedürfnisse der Zielarten des SPA-Gebietes
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024 sowie Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 12.12.2024: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“, dessen Erhaltungsziele und die Bedeutung des Gebietes für verschiedene Vogelarten, Hinweis auf „besondere Laucharten“ sowie Sichtungen von Schafstelze und Feldlerche im westlichen Plangebiet, Eigene Einschätzung zur Eignung der Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf die Arten des Vogelschutzgebiets
Schutzgut Boden
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 20.11.2024 und 27.03.2025: Angaben zu den Acker- und Grünlandzahlen im Plangebiet und Anregung zur Umsetzung von Agri-PV für den Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung; Verweis auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur bau- und landesplanerischen Behandlung von PV-Freiflächenanlagen mit Stand 10.12.2021 und den darin genannten Kriterien zur Ermittlung geeigneter Standorte; Anregung zur Anwendung der aktuellen Hinweise des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung bei PV-Freiflächenanlagen vom 05.12.2024
Schutzgut Landschaft
Regierung von Schwaben, Schreiben vom 09.12.2024 sowie Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.12.2024: Hinweis auf die Lage des Plangebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024: eigene Einschätzung zur Wertigkeit des Landschaftsbildes
Alle Schutzgüter der Umwelt
Umweltbericht in der Fassung vom 16.12.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung
Die genannten Fachgutachten und Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung in der Gemeinde eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.