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News-Ticker

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“ - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB

Tapfheim, den 22.​12.​2025

Der Gemeinderat Tapfheim hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tapfheim“ beschlossen. Die Lage des Plangebietes ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

 

 solarpark 

Abbildung 1: Übersichtslageplan Baugebiet, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

 

In der Sitzung vom 16.12.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit den im Rahmen der Abwägung erfolgten Änderungen gebilligt und beschlossen, aufgrund erfolgter Änderungen und Ergänzungen eine erneute Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:

  • Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie 

  • Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 25.02.2025, zuletzt geändert am 16.12.2025) 

  • Die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen 

 

in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 im Internet veröffentlicht. Sie können weiter unten, am Ende des Artikels als PDF heruntergeladen werden.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. 

 

Folgende wesentlichen Änderungen/Ergänzungen wurden vorgenommen:

  • Ergänzung der Bebauungsplanunterlagen um einen Fachbeitrag zur Natura2000-Verträglichkeitsprüfung

  • Ausweisung eines Bereichs im Plangebiet, in dem Anlagen zur Speicherung von Energie zulässig sind (SO2)

  • in diesem Zusammenhang Aktualisierung des Vorhaben- und Erschließungsplans

  • weitere textliche, klarstellende Änderungen/ Optimierungen (z.B. Präzisierung von Formulierungen, Optimierung des Textaufbaus)

 

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffent-lichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an ). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehende Anschrift der Gemeinde oder zur Niederschrift bei der Gemeinde während der o.g. Dienststunden. 

 

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

 

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“ sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (teilweise in Form von Fachgutachten und Stellungnahmen):

 

Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • FFH-/SPA-Verträglichkeitsabschätzung in der Fassung vom 16.12.2025: Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der im Planungsumfeld vorkommenden Natura 2000-Schutzgebiete

  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für einen geplanten Solarpark bei Tapfheim, Stand 11/2023 (Verfasser: Bachmann Artenschutz GmbH, Ansbach): Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung

  • Kurzer Fachbeitrag zur Natura2000-Verträglichkeitsprüfung für einen geplanten Solarpark bei Tapfheim, Landkreis Donau-Ries, Stand 10/2025 (Verfasser: Bachmann Artenschutz GmbH, Ansbach): Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des SPA-Gebiets

  • Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.12.2024 und 16.04.2025: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“ und Beschreibung der Charakteristik dieses Gebiets gem. dessen Managementplan, Angabe zum Erfordernis einer SPA-Verträglichkeitsprüfung, Anregung zur Optimierung der Ausgleichsmaßnahmen und der Aufteilung der Ausgleichsflächen im Hinblick auf die Bedürfnisse der Zielarten des SPA-Gebietes

  • BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024 sowie Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 12.12.2024: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“, dessen Erhaltungsziele und die Bedeutung des Gebietes für verschiedene Vogelarten, Hinweis auf „besondere Laucharten“ sowie Sichtungen von Schafstelze und Feldlerche im westlichen Plangebiet, Eigene Einschätzung zur Eignung der Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf die Arten des Vogelschutzgebiets

 

Schutzgut Boden

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 20.11.2024 und 27.03.2025: Angaben zu den Acker- und Grünlandzahlen im Plangebiet und Anregung zur Umsetzung von 
    Agri-PV für den Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung; Verweis auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur bau- und landesplanerischen Behandlung von PV-Freiflächenanlagen mit Stand 10.12.2021 und den darin genannten Kriterien zur Ermittlung geeigneter Standorte; Anregung zur Anwendung der aktuellen Hinweise des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur bauplanungsrechtlichen Eingriffs-regelung bei PV-Freiflächenanlagen vom 05.12.2024

 

Schutzgut Landschaft

  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 09.12.2024 sowie Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.12.2024: Hinweis auf die Lage des Plangebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet

  • BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024: eigene Einschätzung zur Wertigkeit des Landschaftsbildes

 

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 16.12.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung

 

Die genannten Fachgutachten und Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung in der Gemeinde eingesehen werden. 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Tapfheim, den 17.12.2025 

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister

 

 

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Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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