Gut zu wissen: Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Donaumünster-Pfaffenhofen
Der Ausbau der maroden Gemeindeverbindungsstraße von Donaumünster nach Pfaffenhofen wird bereits seit Jahrzehnten in den gemeindlichen Planungen, in den Planungen des Landkreises Donau-Ries und der Regierung von Schwaben vorbereitet. Der derzeitige asphaltgebundene Oberbau ist weder frostsicher noch ausreichend dimensioniert.
Straßenschäden aufgrund schwerer landwirtschaft-licher Fahrzeuge sind die Folge. Die Gemeindeverbindungsstraße erfüllt weder die Anforderungen der geltenden Straßenrichtlinien noch die Bedürfnisse der heutigen und künftigen Verkehrsverhältnisse. Die aktuell bestehende Fahrbahnbreite zwischen 4,50 m und 5,50 m liegt teilweise unter der Mindestbreite für den Begegnungsverkehr. Beschädigte Bankette bzw. abgebrochene Fahrbahnränder sind die Folge. Radfahrer, die diese Strecke u.a. wegen dem Donauradwanderweg intensiv nutzen, sind stark gefährdet.
Die entscheidenden Weichenstellungen für das Projekt Ausbau waren der Neubau der Donaubrücke sowie der Ausbau der Hauptstraße in Donaumünster mit entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen im Jahr 2004. Die Hauptstraße wurde von der Regierung von Schwaben als innerörtliche verkehrswichtige Straße eingestuft. Der Ausbau erfolgte als Vollausbau und wurde entsprechend finanziell gefördert. Auch der Bau der Donaubrücke wurde mit hohen Zuschüssen gefördert. Das Ziel war, die Straße von der Einmündung an der B16 an der Ampelkreuzung bis zur Einmündung in die DLG23 bei Pfaffenhofen als Kreisstraße aufzustufen. Den entsprechenden Beschluss hat der Kreistag des Landkreises Donau-Ries 2009 gefasst. Vereinbart ist, dass die Gemeinde Tapfheim die Straße ausbaut und die Aufstufung als Kreisstraße danach erfolgt. Die Straße bildet eine wichtige Verbindung zwischen den Ortsteilen Rettingen und Pfaffenhofen untereinander und bildet darüber hinaus die Verknüpfung zum überregionalen Straßenverkehrsnetz. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufstufung sind damit gegeben.
Solange der Ausbau und die Aufstufung nicht durchgeführt sind, ist die Gemeinde Tapfheim sowohl für die Unterhaltslast der Donaubrücke als auch der Gemeindeverbindungsstraße verantwortlich. Durch den Beschluss hat der Kreistag bestätigt, dass die Gemeinde Tapfheim finanziell diese Unterhaltslast auf Dauer nicht stemmen kann und sozusagen die Übernahme der Verantwortung und die Kostenübernahme beschlossen.
2013 haben die Gemeinden Tapfheim und Buttenwiesen eine Vereinbarung zum gemeinsamen Ausbau der GV-Straße Donaumünster-Pfaffenhofen geschlossen. Federführend für das Projekt ist die Gemeinde Tapfheim. Die Planungen für einen bestandsorientieren Ausbau mit einer Straßenbreite von 6,00 m mit beidseitigen Banketten wurden aufgenommen. Lediglich einige rechtwinklige Kurven werden abgeflacht. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m – 3,00 m soll gebaut werden.
Das Projekt soll über eine wasserrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Donau-Ries im Einvernehmen mit allen Trägern öffentlicher Belange genehmigt werden. Die Unterlagen wurden bereits 2015 eingereicht und seitdem auf Nachforderung mehrmals ergänzt.
Beim Projekt müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden: Die Lage innerhalb des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Donau und in einem FFH-Schutzgebiet sowie das Vorhandensein verschiedener Biotope. Dadurch erforderliche Gutachten in den Bereichen Umweltschutz, Natur-schutz, Wasserrecht usw. wurden selbstverständlich vollumfänglich durchgeführt und in die Planungen eingearbeitet. Umfangreiche naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen bzw. auf Buttenwiesener Flur im Zuge der Flurneuordnung bereits umgesetzt. Amphibienleiteinrichtungen, Amphibientunnel und Fledermausüberflughilfen an den neuralgischen Punkten überwiegend im Wald und am Stockertgraben verbessern die artenschutzrechtlichen Eingriffe. Derzeit existieren solche Objekte nicht und würden erheblich zur Sicherheit der Lebewesen beitragen! Zudem berücksichtigt das Ergebnis der Planungen die Belange des Naturschutzes natürlich vollumfänglich. In manchen Bereichen sind wegen den Vorgaben des Naturschutzes Erhöhungen des Straßenverlaufs notwendig.
Mehrere Simulationen eines HQ100 für den neuen Straßenverlauf und die geplanten Wellstahldurchlässe am Stockertgraben wurden durchgeführt. Die Planung berücksichtigt die Vorgabe, dass der Hochwasser-abfluss bei einem HQ100 nicht entscheidend verändert wird. Ein Ausgleich für verloren gehenden Retentionsraum wird an anderen Stellen zeitgleich und flächengleich wiederhergestellt. Allen betroffenen Grundstückseigentümern wurden grundstücksgenau die entstehenden Veränderungen der Wassertiefen bei einem HQ100 mitgeteilt. Es handelt sich auf landwirtschaftlichen Grundstücken um wenige Zentimeter plus oder minus bei einem HQ100, bei dem das Gebiet nahezu komplett überschwemmt ist. In den bewohnten Bereichen sind lediglich einige wenige Grundstücke geringfügig betroffen, für die vor der Baumaßnahme ausreichende Objektschutzmaßnahmen durch die Gemeinde Tapfheim als Bauherr hergestellt werden. Die rechtlich festgelegten Toleranzen werden alle eingehalten.
Die Richtigkeit der Planungen hat das Wasserwirtschaftsamt bereits im März 2020 in seinem Gutachten an das Landratsamt Donau-Ries bestätigt: „Durch die Baumaßnahme wird die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt. Der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum wird umfang- und zeitgleich ausgeglichen. Der Abfluss bei Hochwasser wird nicht nachteilig verändert.“
Seit dieser Zeit steht noch das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörden aus. Überwiegend die untere Naturschutzbehörde in Dillingen hat immer wieder Nachforderungen gestellt. Aktuell stehen folgende Forderungen im Raum:
Es sollen weitere artenschutzrechtliche Kartierungen durchgeführt werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass aufgrund der durch die fortwährenden Nach-forderungen geschuldeten langen Verfahrensdauer zwischenzeitlich auch die bestehenden Gutachten veraltet sind und komplett neu gemacht werden müssen.
Für den Bereich Stockertgraben muss die höhere Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Aus-nahmegenehmigung erteilen. Nun wird von der unteren Naturschutzbehörde Dillingen eine Erhöhung des Durchlasses am Stockertgraben um weitere 70 cm gefordert, weil laut Stellungnahme der Fledermaus-koordinationsstelle manche Fledermausarten die 2,87 m hohen Durchlässe nicht queren können.
Die dritte Hauptforderung betrifft weitere Hochwassersimulationen. Die laut Wasserrecht Simulationen für ein HQ100 wurden wie beschrieben erstellt. Nun sollen für kleinere Hochwasser unter HQ100 noch Berechnungen durchgeführt werden.
Die Gemeinden Tapfheim und Buttenwiesen haben bei der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben den Antrag gestellt, die Rechtmäßigkeit dieser neuerlichen Nachforderungen zu klären. Eine Antwort steht noch aus. Auch mit der juristischen Abteilung bei der Regierung von Schwaben fand ein Gespräch statt. Intern wird bei der Regierung nun geprüft, welche Voraussetzungen notwendig sind, um ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Ein solches war zu Beginn des Projekts für eine Gemeindeverbindungsstraße noch nicht möglich. Mittlerweile wurden die rechtlichen Grundlagen jedoch geändert.
Sobald die Antwort der höheren Naturschutzbehörde vorliegt, werden die Gemeinden Tapfheim und Buttenwiesen das weitere Vorgehen festlegen.