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News-Ticker

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Gebührensatzung für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule und der zusätzlichen Angebote am Freitag und in den Ferien an der Grundschule Tapfheim (Gebührensatzung - OGTS)

25.​06.​2025

Beschluss des Gemeinderates vom: 24.06.2025       

Ausfertigungsdatum: 26.06.2025

Bekanntmachung Amtsblatt d. Gemeinde vom: 26.06.2025 – Nr. 24

Inkrafttreten: 01.09.2025

 

Aufgrund des Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung:

 

§ 1 Gebührentatbestand

(1)  Die Gemeinde Tapfheim erhebt für die Benutzung des zusätzlichen Angebots am Freitag (Freitagsbetreuung) und in den Schulferien (Ferienbetreuung) an der Grundschule Tapfheim eine Benutzungsgebühr. 

(2)  Nimmt ein Kind am Mittagessen im Rahmen der OGTS teil, wird eine Essensgebühr erhoben. 

 

§ 2 Entstehen und Fälligkeit

(1)  Die Gebühr für die Verpflegung und/oder Zusatzbetreuung am Freitag bzw. in den Ferien entsteht generell mit der entsprechenden Anmeldung des Kindes in die Betreuung der offenen Ganztagsschule. 

(2)  Die Gebühren sind monatlich fällig und werden durch das Bankeinzugsverfahren entrichtet. Vorübergehende Abwesenheit lässt die Gebührenschuld unberührt. 

(3)  Wird ein Kind im laufenden Schuljahr abgemeldet, ist die Gebühr für den Monat in dem das Kind die OGTS verlassen hat noch in voller Höhe zu entrichten. 

(4)  Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres oder dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Abmeldung oder dem Ausschluss des Kindes aus der Betreuung der offenen Ganztagsschule.

 

§ 3 Gebührenbemessung

(1)  Die Gebühren werden nach § 4 bemessen.

(2)  Die Gebühr für die Ferienbetreuung wird nach der Anzahl der Betreuungstage je Ferienbetreuung festgesetzt.

 

§ 4 Höhe der Gebühr

Buchungszeiten

Gebühr

Kurzgruppe bis 13:00 Uhr

 

 

Montag – Donnerstag 

11:20 – 13:00 Uhr

Keine Kosten

Kurzgruppe bis 14:00 Uhr

 

 

Montag – Donnerstag

11:20 – 14:00 Uhr

Keine Kosten

Langgruppe bis 16:00 Uhr

 

 

Montag – Donnerstag

11:20 – 16:00 Uhr

Keine Kosten

Zusatzbetreuung

 

 

Freitag bis 13:00/14:00 Uhr

11:20 – 13:00/14:00 Uhr

40,00 € / Monat

Ferienbetreuung

 

 

Montag – Freitag

7:30 – 14:00 Uhr

20,00 € / Tag

Die Gebühr für das Mittagessen richtet sich nach den exakt in Anspruch genommenen Mahlzeiten des Kindes und wird monatlich zu den jeweils geltenden Verpflegungskosten abgerechnet.

 

§ 5 Gebührenzahler

(1)  Gebührenzahler sind die Personensorgeberechtigten eines Kindes, welches zur Betreuung in der offenen Ganztagsschule, an der Freitagsbetreuung oder zur Ferienbetreuung aufgenommen wurde. Dies gilt auch, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben.

(2)  Mehrere Gebührenzahler haften als Gesamtzahler.

 

§ 6 Änderung der Buchungszeiten

Bei Änderungen der Buchungszeiten wird ab der zweiten Änderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € je Änderung fällig. 

 

§ 7 Gebührenrückerstattung

Wird die OGTS-Betreuung und/oder die Freitags- bzw. Ferienbetreuung trotz Aufnahme nicht oder nur teilweise genutzt, besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung. Dies gilt sowohl im Krankheitsfalle als auch bei Ausschluss durch die Schulverwaltung. 

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

 

 

Tapfheim, den 25.06.2025

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister

 

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Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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