Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 27.05.2025
B16 Umfahrung Tapfheim
Am 27.05.2025 fand in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in der Aula der Grundschule Tapfheim die Vorstellung des Variantenvergleichs für die B16 Umfahrung Tapfheim statt. Nachdem die Gemeinderatssitzung im Jahr 2011, die ebenfalls die B16 Ortsumfahrung Tapfheim als Beratungsgegenstand hatte, damals 60 Bürgerinnen und Bürger besucht hatten, waren es dieses Mal rund 200 Bürgerinnen und Bürger.
Herr Markus Kreitmeier, Bereichsleiter Straßenbau, und Herr Alexander Becker, Abteilungsleiter Straßenbau, vom Staatlichen Bauamt Augsburg erläuterten ausführlich den rechtlichen Hintergrund, die Historie, die durchgeführte Machbarkeitsstudie zu drei Tunnelvarianten und den Vergleich von vier Trassenvarianten nördlich der Gemeinde Tapfheim.
Die B16 Ortsumfahrung Tapfheim wurde 2003 in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf aufgenommen. Damit besteht nach Fernstraßenausbaugesetz die Verpflichtung, die Umgehung zu bauen. Aufgabe des Staatlichen Bauamts Augsburg ist es, eine Vorzugsvariante zu entwickeln, die einer rechtlichen und gerichtlichen Untersuchung hinsichtlich aller erforderlichen Belange standhält.
2012 wurde die erste Voruntersuchung abgeschlossen. Kurz darauf trat eine neue Planungsrichtlinie in Kraft, so dass die Planungen nochmals überarbeitet werden mussten. Auch die zusätzliche Variante 4, die weiträumig um Tapfheim herumführt und auf Gebiet der Stadt Donauwörth wieder auf die Bestandstrasse einmünden würde, wurde mit untersucht. Bei einem Scopingtermin im Jahr 2020 brachte der Bund Naturschutz drei Tunnelvarianten ins Spiel, für die eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde. Das Ergebnis war, dass keine Tunnelvariante umsetzbar ist. Daher wurden in der weiteren Variantenuntersuchung keine Tunnelvarianten berücksichtigt, da realisierbare Varianten ohne Tunnel vorhanden sind und diese wesentlich kostengünstiger sind.
Im Anschluss nach diesen Ausführungen stellte Herr Becker die vier Trassenvarianten vor, die intensiv untersucht wurden. Die Varianten wurden in 23 Parametern bewertet und verglichen. In der Gesamtabwägung kristallisierte sich die Variante 2 als Vorzugsvariante heraus. Laut Bewertung des Staatlichen Bauamts Augsburg stellt sie unter Abwägung aller Kriterien die bestmögliche Lösung dar und bietet sowohl aus verkehrlicher als auch aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht die ausge-wogenste und nachhaltigste Umsetzungsmöglichkeit des Projekts.
Die Trasse V2 führt in einer Entfernung von rund 250 m an der Bebauung in Erlingshofen vorbei. Das Problem dabei ist, dass sie östlich des Wasserhauses genau auf dem Standort der Magdalenenkapelle verläuft. Daher muss laut Planungen des Staatlichen Bauamts Augsburg die Kapelle versetzt werden. Die Kosten würde die Bundesrepublik Deutschland tragen.
Die umfassende Wertungsmatrix sowie der Trassenverlauf mit Visualisierungen in verschiedenen Bereichen sind auf der Internetseite www.bauinfo.de Suche: Tapfheim ersichtlich.
Quelle: www.bauinfo.de
Die Voruntersuchung ist damit abgeschlossen. In den nächsten Monaten wird das Staatliche Bauamt Augsburg weiter an der Vorentwurfsplanung und in diesem Zuge an der Optimierung der Variante 2 arbeiten. Das Amt sicherte zu, dass die Gemeinde Tapfheim bei der weiteren Planung z. B. hinsichtlich der Anbindung der Feldwege und notwendiger Querungen mit eingebunden wird. Dieser Planungsschritt soll voraussichtlich 2 bis 3 Jahre dauern. Danach wird das Planfeststellungsverfahren (= Genehmigungsverfahren) durchgeführt, welches einen ähnlichen Zeitrahmen haben soll. Einen konkreten Baubeginn konnte das Amt noch nicht mitteilen.