Vorübergehende Gaststättenerlaubnisse für Vereinsfeste u.ä.
Die bayerische Staatsregierung leitet die ersten Schritte zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung ein. Bisher war für jeden vorübergehenden Gaststättenbetrieb (z.B. bei Vereinsfesten) ein Genehmigungsbescheid erforderlich. Dies wurde zum 1. Juni 2025 geändert, wenn gewisse Voraussetzung vorliegen. So muss nach wie vor eine solche Genehmigung mindestens zwei Wochen vorher beantragt werden. Hierfür hat die Gemeinde ein entsprechendes Antragsformular, welches auch auf unserer Homepage zu finden ist (s. Link weiter unten).
Wurde bisher von dem Verein oder dem Gewerbetreibenden schon mal eine solche Genehmigung erhalten und es gab keine Beanstandungen, kann in Zukunft darauf verzichtet werden. Sprich: jährlich wiederkehrende Veranstaltungen wie Hof- und Grillfeste, Maibaumfeiern oder auch der jährliche Karfreitags-Fischverkauf müssen künftig nicht mehr von uns genehmigt werden, wenn bisher nichts vorgefallen ist. Die Gemeinde muss aber zumindest 14 Tage vor dem Fest schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden – besser noch früher.