Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 25.02.2025 zu Tagesordnungspunkt 4
Anpassung der Abwassergebühren zum 1. Januar 2025 sowie Änderung der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Tapfheim (BGS-EWS) (3. Änderungssatzung).
Die Abwassergebühren steigen ab dem 1. Januar 2025 um 45 Cent pro Kubikmeter auf 3,50 €. Die Grundgebühr (= keine Zählermiete) erhöht sich nicht und bleibt unverändert. Das bedeutet hochgerechnet für einen Durchschnittshaushalt (4 Personen: davon 2 Erwachsene und 2 Kinder) eine Mehrbelastung von durchschnittlich 5,67 € im Monat bzw. 67,95 € im Jahr.
Abwassergebühren müssen gemäß gesetzlichen Vorschriften in kostendeckender Höhe erhoben werden, was aus mehreren Gründen leider nicht mehr gegeben ist und die Anhebung der seit 1. Januar 2018 bestehenden Abwassergebühr notwendig macht.
Hauptursachen für die Gebührenanpassung sind neben allgemeinen Preissteigerungen die stark gestiegenen Ausgaben für Strom, deutlich höhere Kosten für die Klärschlammentsorgung sowie vom Gesetzgeber neu auferlegte verpflichtende Druckprüfungen. Auch machen sich verstärkt Abnützungs- und Verschleißerscheinungen an mechanischen und elektrischen Maschinenteilen bemerkbar. Dadurch entsteht ein höherer Aufwand für Wartung und Reparatur.
Aus vorstehenden Gründen ist eine Erhöhung für den laufenden Betrieb unserer Abwasserreinigungsanlage um 45 Cent pro Kubikmeter nach 7 Jahren notwendig. Wir bitten um Verständnis für die Gebührenanpassung.
Die Abrechnung der Wasser- und Verbrauchsgebühren für das Kalenderjahr 2024 erfolgt in den nächsten Tagen. Die Gebührenanpassung wirkt sich erst ab dem Jahr 2025 aus und wird bei der Berechnung der Vorauszahlungen ab dem Kalenderjahr 2025 bereits berücksichtigt. Zahlungen sind gemäß Fälligkeiten der Abrechnungsbescheide zu leisten, bei einer erteilten Einzugsermächtigung erfolgen die Abbuchungen zu den angegebenen Terminen.
Rücklagenbildung = Vorsorge – keine Verbesserungsbeiträge
Was vielleicht in diesem Zusammenhang nicht allen bekannt ist, ist die Tatsache, dass der Bau unserer Kläranlage über die Abwassergebühr durchgeführt wurde. Dies hatte den Vorteil, dass keine Verbesserungsbeiträge erhoben werden mussten. Seit diesem Zeitpunkt wird rund 1,00 € je cbm dieser Gebühr im Interesse der Bürger und vorausschauend einer speziell für die Abwasserbeseitigung eingerichteten Rücklage zugeführt. Der Vorteil für jeden einzelnen Bürger ist, dass auch weiterhin keine Verbesserungsbeiträge für anfallende Sanierungen im Kanalnetzbereich erhoben werden müssen, solange eine Rücklage in ausreichender Höhe vorhanden ist.