Bebauungsplan „Höslerberg IV Nr. 7-4“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Tapfheim hat am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Höslerberg IV Nr. 7-4“ gefasst. Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines weiteren Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.02.2025 ist hierzu in der Zeit vom
05.03.2025 bis einschließlich 09.04.2025
online auf dieser Seite weiter unten zum Download (PDF) einsehbar.
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Zi-Nr. 3, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Während der Dauer der Auslegung können Stellung-nahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z. B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Tapfheim, den 26.02.2025
Marcus Späth
1. Bürgermeister
Lage des Plangebietes (M 1:10.000)