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Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 28.01.2025

05. 02. 2025
Mittagessen in der Kindertageseinrichtung "Regenbogen" und der Grundschule

Das Gasthaus Reichensperger hat zum 31.12.2024 die Essenslieferung eingestellt. Auf der Suche nach einem neuen Lieferanten hat die Verwaltung verschiedene Optionen innerhalb und außerhalb unserer Gemeinde geprüft. Es liegen Angebote von möglichen Caterern und die Bewerbung eines Kochs vor. Die verschiedenen Konzepte wurden in der Sitzung vorgestellt und intensiv hinsichtlich aller Vor- und Nachteile geprüft. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, auch künftig einen Caterer mit der Essenslieferung zu beauftragen. Die Kindergartenleitung und die Verwaltung werden in Kürze die Entscheidung treffen, welches Unternehmen beauftragt wird. 

 

 

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Tapfheim

Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist mittlerweile auch für kleinere Kommunen wie Tapfheim verpflichtend. Die beauftragte Fa. MR Plan aus Donauwörth hat über die bisherigen Erkenntnisse informiert. Bisher wurden die Bestands- und die Potenzialanalyse durchgeführt. Aufgrund der Topografie unserer Gemeinde ist nur geringes Potential für Wärmenetze zu erwarten. Lediglich in kleineren Quartieren wären diese bedingt wirtschaftlich. Die Fa. MR-Plan wird Möglichkeiten erarbeiten, wie die Gemeinde Tapfheim die geforderten Klimaziele erreichen kann. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit vorgestellt, sobald sie vorliegen. 

 

 

Verkehrswesen – Beschilderung Ortseingang Erlingshofen

An die Gemeinde Tapfheim wird regelmäßig die Bitte herangetragen darauf hinzuwirken, dass auf der B16 am Ortseingang von Erlingshofen die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt wird. Die Verwaltung hat sich bereits mehrfach bei der Polizei und dem für die Beschilderung zuständigen Landratsamt informiert. Tempo 70 vor Ortseinfahrten kann nur beschildert werden, wenn es nicht möglich ist, den Ortsbeginn eine gewisse Zeit vorher zu sehen. Das ist am Ortseingang Tapfheim, von Dillingen her kommend, der Fall. Am Ortseingang Erlingshofen ist das Ortsschild mehrere hundert Meter vorher sichtbar. Zudem wird bereits ein gutes Stück vorher mit Warnschildern auf die Gefahr von Auffahrunfällen hingewiesen.

 

 

Modernisierungsgesetz Bayern

Die bayerische Staatsregierung hat zum Abbau der Bürokratie das 1. Modernisierungsgesetz in Bayern auf den Weg gebracht. 

 

1. Stellplatzrecht, Regelungen zu Spielplätzen und sonstige kommunale Satzungen

Die Regelungen in diesen Bereichen treten erst ab dem 01.10.2025 in Kraft. Danach gibt es noch eine Übergangszeit von 6 Monaten.

 

Stellplatzrecht: 

Bisher waren die Stellplatzzahlen in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung verankert, von denen die Gemeinden aber durch kommunale Satzungen nach oben und unten abweichen konnten. Nun gibt es diese Vorgabe nicht mehr. Jede Gemeinde kann entscheiden, ob sie durch Satzung eine Stellplatzpflicht einführen möchte oder nicht. Allerdings sind hier Obergrenzen festgelegt, so dass pro Wohnung max. 2 Stellplätze gefordert werden können. Ausnahme beim geförderten Wohnungsbau: hier sind max. 0,5 Stellplätze pro geförderter Wohnung festzusetzen. Die Gemeinde Tapfheim hat bereits eine Stellplatzsatzung, die allerdings durch die zusätzlich geforderten Besucherstellplätze die Obergrenze überschreitet. Der Bayerische Gemeindetag prüft derzeit für alle Gemeinden, ob bestehende Satzungen geändert werden dürfen oder ob eine neue Satzung erlassen werden muss. Den Gemeinden wird dann eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt.

 

Regelungen zu Spielplätzen:

Die staatlich angeordnete Spielplatzpflicht entfällt. Städte und Gemeinden können eine Spielplatzsatzung erlassen, wenn sie es möchten. Allerdings darf ein Spielplatz erst ab 5 Wohnungen verlangt werden, bei Studenten- und Seniorenwohnungen hat der Bauherr ein Recht auf Ablöse, die bei 5.000,- € gedeckelt ist. Die Gemeinde Tapfheim hat bereits eine Spielplatz-satzung, die jedoch nicht mit den neuen Regelungen übereinstimmt. Das weitere Verfahren wird ebenfalls vom Bayerischen Gemeindetag abgeklärt. 

 

Sonstige kommunale Satzungen:

Grüngestaltungssatzungen wird es künftig nicht mehr geben. Die Gemeinde kann jedoch Satzungen erlassen im Hinblick auf ein Verbot von Bodenversiegelung und damit Schottergärten verhindern.

 

2. Dachgeschossausbauten

Ab sofort sind Dachgeschossausbauten einschließlich der Errichtung von Dachgauben sowie gebietstypische Nutzungsänderungen verfahrensfrei. Die Bauherren müssen solche Vorhaben formlos bei der Gemeinde anzeigen, da Dachgeschossausbau eine zusätzliche Beitragspflicht gemäß der gemeindlichen Entwäs-serungssatzung auslöst.

 

Änderungen im kommunalen Vergaberecht

Unterhalb der EU-Schwellenwerte wurden die Wertgrenzen deutlich erhöht. Für Bauleistungen sind nun Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 250.000 € und beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € möglich. Für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen ist der Direktauftrag bis zu 100.000 € und die beschränkte Ausschreibung bis zu 221.000 € möglich.

 

 
Fortschreibung des Regionalplans der Region Augsburg des Kapitels „Nutzung der Windenergie“

Der Regionale Planungsverband Augsburg hat das Kapitel „Nutzung der Windenergie“ fortgeschrieben. Die Gemeinde Tapfheim wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Gemeindebereich Tapfheim gibt es nun keine Vorrangfläche mehr für Windkraft. Bei der Fortschreibung wurden damit die ablehnenden Stellungnahmen des Luftfahrbundesamtes sowie der Deutschen Flugsicherung und von Airbus Helicopters berücksichtigt, die die Gemeinde Tapfheim auf Nachfragen in den Jahren 2014, 2021 und im Juni 2024 stets gleichlautend erhalten hat. Windkraftanlagen würden für den genehmigten Hubschraubersonderlandeplatz verbunden mit dem Meldepunkt „Wiskey“ beim Abtsholzerhof nicht tolerierbare Hindernisse darstellen. Weitere Gegenargumente sind die Tiefflugzone der Bundeswehr mit entsprechenden Höhenbeschränkungen sowie naturschutzfachliche Belange aufgrund des weitläufigen Vogelschutzgebietes. Die Fortschreibung des Regionalplans wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

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