Hinweis zur neuen Grundsteuer ab 2025
Am Anfang des kommenden Jahres werden alle Eigentümer die neuen Grundsteuerbescheide erhalten. In Bayern wird für die Grundsteuer B erstmals ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Die Berechnungsgrundlage ist somit abhängig von der Grundstücksgröße, der Gebäudeflächen sowie deren Nutzung. Diese Grundlagen wurden vom Finanzamt aufgrund der zuvor abgegebenen Grundsteuererklärungen ermittelt.
Sofern Sie Zweifel an der Höhe des vom Finanzamt festgesetzten Messbetrages haben, bitten wir um direkte schriftliche Kontaktaufnahme unter Angabe des entsprechenden Aktenzeichens mit dem zuständigen Finanzamt, ggf. in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde Tapfheim die Grundsteuer anhand der aktuellsten Messbescheide vom Finanzamt festsetzen muss.
Sollten uns rückwirkend zum 01.01.2025 Änderungen vom Finanzamt mitgeteilt werden, erfolgt unsererseits ebenfalls eine rückwirkende Korrektur der Grundsteuer. Haben Sie als Grundstückseigentümer bisher kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer abgegeben, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank nach dem Erhalt des neuen Bescheides zeitnah anzupassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!