Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Höslerberg IV Nr. 7-4"
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
a) Der Gemeinderat hat am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Höslerberg IV Nr. 7-4“ gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2868/15 (TF), 2899, 2901, 2902 (TF) Gemarkung Tapfheim sowie 257, 257/5 (TF), 264/3 (TF) Gemarkung Erlingshofen (TF = Teilfläche).
Der Geltungsbereich ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
im Norden durch die Fl.-Nrn. 2902 (TF) Gmk. Tapfheim, 264/13 Gmk. Erlingshofen
im Osten durch die Fl.-Nrn. 264/3 (TF), 257/5 (TF), 257/1 Gmk. Erlingshofen
im Süden durch die Fl.-Nrn. 264/9 Gmk. Erlingshofen, 2893 Gmk. Tapfheim
im Westen durch die Fl.-Nrn. 2868/15 (TF), 2902 (TF) Gmk. Tapfheim
Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anlass/Ziel der Planung
Die Gemeinde Tapfheim beabsichtigt die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes und eines urbanen Gebietes, um ein innerörtliches Gelände, das seit geraumer Zeit ungenutzt ist, einer geordneten baulichen Nutzung zum Zwecke der Nahversorgung, Wohnraumschaffung und Versorgung mit Einrichtungen sozialer und gesundheitlicher Zwecke zuzuführen.
b) In seiner Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Höslerberg IV Nr. 7-4“ zugestimmt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.12.2024 ist hierzu in der Zeit vom
07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025
online weiter unten auf dieser Seite als PDF-Download einsehbar.
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Tapfheim, den 18.12.2024
Marcus Späth
1. Bürgermeister