Altortbelebung

Wohnbauförderung durch die Gemeinde Tapfheim

 

Seit Mai 2013 hat die Gemeinde Tapfheim zur Belebung der Altortbereiche ein Förderprogramm eingerichtet. Der Gemeinderat hat zum 01.03.2023 erneut die Fördersumme erhöht. Ziele sind die Schaffung von Anreizen für das Bauen im Ortskern, für die Sanierung von leer stehenden Häusern, den Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden sowie Vermeidung von zusätzlicher Flächenversiegelungen am Ortsrand.


Gefördert werden allgemein folgende Maßnahmen:

  1. Erhalt und Sanierung von leerstehenden Häusern, die älter als 40 Jahre sind. Seit 01.03.2020 fließen auch die Kosten für den vorherigen Erwerb einer entsprechenden Immobilie mit in die Investitionssumme ein.
     
  2. Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden zur Wohn- oder Gewerbenutzung.
     
  3. Auffüllen von Baulücken im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung.
     
  4. Abbruch:
    a) Abbruch von Altbeständen zur Errichtung von Wohngebäuden, Gebäuden zum Betrieb von Kleingewerbe oder dem Neubau dienender Nebengebäude,
    b) in berechtigten Einzelfällen auch Abbruch zur Verschönerung des Ortsbilds (Vergabe durch Ausschuss).
     
  5. Denkmalgeschützte Häuser:
    a) Erhalt und Sanierung des Baudenkmals,
     
  6. Ingenieur-/Architektenberatung mit Kostenschätzung durch einen qualifizierten Ingenieur oder Architekten.
     
  7. Energetische Beratung durch einen zertifizierten Energieberater mit Ausarbeitung von Modernisierungsmöglichkeiten und Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten.


Die Sanierung leer stehender Häuser kann bis zu 10.000 € gefördert werden, anderweitige Baumaßnahmen mit bis zu 7.500 €. Die Beratungen werden mit maximal 750 € gefördert.

 

Die genauen Förderrichtlinien können Sie weiter unten herunterladen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde Tapfheim eingereicht werden.

 

Nähere Auskünfte erteilt Frau Barfüßer Tel. 09070 966657, .

 

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