Bekanntmachung der Haushaltssatzung der GEMEINDE TAPFHEIM für das Jahr 2024
Der Gemeinderat Tapfheim hat die Haushaltssatzung für 2024 in der Sitzung vom 29.04.2024 beschlossen. Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde den genehmigungspflichtigen Teil der Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt (Art. 71. Abs. 2, 3, 6 GO). Die Satzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus während der Amtsstunden amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan samt allen weiteren Anlagen für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit in Papierform öffentlich zugänglich gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen deshalb in der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Amtsstunden in der Kämmerei (Zimmer 14) zur Einsicht bereit (§ 4 BekV).
Gemeinde Tapfheim
Marcus Späth
1. Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim - Haushaltsjahr 2024 -
Beschluss des Gemeinderates vom: 29. April 2024. Genehmigt durch das Landratsamt Donau-Ries mit Schreiben vom 15.07.2024, Zeichen: 200; 027-941/2.2.
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 29 vom 01.08.2024.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 9.009.800,00 €
und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.138.000,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 565.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung und Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 672.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 420 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Tapfheim, 29.07.2024
Gemeinde Tapfheim
Marcus Späth, 1. Bürgermeister