Dringende Aufforderung zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Gemeindegebiet

06. 06. 2023

In letzter Zeit häufen sich leider Beschwerden, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nicht eingehalten und hierdurch insbesondere Kinder gefährdet werden. Dies trifft zwar auch auf verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“) sowie Bereiche mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu, aber auch Anlieger aus Straßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auf die Verwaltung zugekommen.

 

Es ergeht deshalb die dringende Aufforderung die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bitte einzuhalten und eine angepasste Fahrweise an den Tag zu legen. Aus jedem Hof kann plötzlich ein Kind trotz Straßenverkehr auf die Straße springen, hinter jedem Auto kann eine Person auf die Straßen treten oder hinter jeder Kurve kann eine Gefahrensituation sein. Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen und nehmen Sie eine 5 Sekunden längere Autofahrt in Kauf.

 

Herzlichen Dank hierfür!