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Hochwasserschutz Aktionsprogramm Schwäbische Donau – Rückhalte-Projekt; Raumordnungsverfahren für die Rückhalteräume Tapfheim und Donauwörth

22. 06. 2022

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Projektträgerin), plant zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Donau die Umsetzung des „Hochwasserschutz Aktionsprogramms Schwäbische Donau“. Im Rahmen des Aktionsprogramms wurden insgesamt sieben Standorte für Rückhalteräume (RHR) im Regierungsbezirk Schwaben entwickelt:

  • RHR Leipheim
  • RHR Helmeringen
  • RHR Neugeschüttwörth
  • RHR Bischofswörth/Christianswörth
  • RHR Zankwert
  • RHR Tapfheim
  • RHR Donauwörth

 

Nähere Angaben zu den geplanten Rückhalteräumen, u.a. zur wasserwirtschaftlichen Bedeutung, zu den Varianten, zur technischen Ausführung und zu den von der Projektträgerin erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt, sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen. Im Rahmen der Beteiligung werden die Verfahrensunterlagen auf der Internetpräsenz der Regierung von Schwaben unter www.regierung. schwaben.bayern.de unter „Service - Raumordnung, Regionalplanung – laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren“ eingestellt.

 

Technische und fachliche Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann.

 

Gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

Die Unterlagen liegen zur öffentlichen Einsichtnahme

vom 01.07.2022 bis 29.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim, Zimmer 4, während der üblichen Öffnungszeiten aus. Während dieses Zeitraums, spätestens bis 01.08.2022 können Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinde Tapfheim oder bei der Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg, abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme auf elektronischem Wege abgeben wollen, übermitteln Sie diese bitte an: .

 

Zur Klarstellung weist die Regierung von Schwaben auf folgendes hin:

  • Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
  • Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
  • Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollen nur bei den Städten und Gemeinden oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden.
  • Im Raumordnungsverfahren erfolgt keine Bedarfsprüfung für das Vorhaben. Die Bedarfsprüfung erfolgt im nachfolgenden Zulassungsverfahren.
  • Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sie sich damit einverstanden.
  • Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungs-relevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungs-wunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.

 

Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet werden.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr