Corona-Teststelle weiter geöffnet - Kostenpflicht ab 11. Oktober

06. 10. 2021

Das Corona-Teststelle ist weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten (Donnerstag 19:00 - 21:00 Uhr und Sonntag 10:00 - 12:00 Uhr) für Sie da.

 

Allerdings gilt ab Montag, dem 11. Oktober 2021 eine allgemeinde Kostenpflicht für die durchgeführen Antigen-Schnelltests. Kostenfreiheit besteht nur noch für folgende Personengruppen:

  • Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.
  • Schwangere sowie stillende Mütter bis zum 10.12.2021
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, bei den 13- bis 17-Jährigen jedoch nur noch bis 31.12.2021
  • Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen
  • Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen (falls dort keine Testmöglichkeit angeboten wird)
  • Studierende aus dem Ausland, welche mit hier nicht anerkannsten Impfstoffen geimpft wurden bis 30.11.2021

 

Bitte bringen Sie zum Testen entsprechende Nachweise (ärztliches Attest, Mutterpass, Bestätigung Pflegeeinrichtung etc.) mit.

 

Die Testgebühr beträgt 15,- €. Es ist nur Barzahlung möglich.

 

 

Allgemeine Hinweise:

  • Eine telefonische Terminreservierung unter Tel. 09070 96660 ist zwingend erforderlich. Andernfalls kann es zu Wartezeiten und Menschenansammlungen kommen, die gegenwärtig unbedingt vermieden werden sollen. Die Termine werden in einem vorgegebenen Takt verbindlich vergeben. Anmeldungen für Sonntag können leider nur bis Freitag 11:30 Uhr angenommen werden.
  • Minderjährige können nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten getestet werden. Eine Einverständnis ist schriftlich zu erklären. Sie können dazu gerne bereits im Vorfeld die Einverständniserklärung ausdrucken und ausgefüllt mitbringen (PDF-Download).
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
  • Bitte benutzen Sie ausschließlich den ausgeschilderten ehemaligen Rathauseingang an der Vorderseite zur B16.
  • Es werden nur Personen ohne Symptome getestet. Sollten Sie Krankheitssymptome haben, bitten wir Sie, sich bei Ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt zu melden.