Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 24.06.2025
Kommunale Wärmeplanung
Bürgermeister Späth erinnerte an die Vorgaben der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045, in Bayern sogar bis zum Jahr 2040. Wie die Kommunen eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen können, wurde im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erarbeitet, mit der die Gemeinde Tapfheim das Büro MR Plan beauftragt hatte. Bürgermeister Späth begrüßte Herrn von Wendorff von der Fa. MR Plan, der das Endergebnis vorstellte. Siehe dazu eigener Bericht.
Beitritt zum Förderverein Bündnis Wasser und Natur
Die Gemeinde Tapfheim ist dem Bündnis Wasser und Natur mit Sitz in Dinkelscherben beigetreten. Der Verein möchte durch eine Bündelung von Maßnahmen den Hochwasserschutz und Klimaschutz vorantreiben.
Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Tapfheim
Bürgermeister Späth berichtete, dass den beiden Firmen Glasfaserplus GmbH und DSLmobil GmbH die Möglichkeit gegeben wurde, Nachtragsangebote für die Breitbanderschließung der Ortsteile Brachstadt, Rettingen und Oppertshofen einzureichen. Seitens eines der beiden Unternehmen wurde ein mögliches Einsparpotential gesehen. Die Einreichungsfristen wurden mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende Juni 2025. Die Angebote werden anschließend von der Breitbandberatung Bayern geprüft, um baldmöglichst im Gemeinderat Festlegungen für das weitere Vorgehen treffen zu können. Siehe hierzu ausführlichen Bericht.
Anpassung der Kindergartengebühren zum 1. September 2025 sowie Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim (Kindergarten-Gebührensatzung); 5. Änderungssatzung
Aufgrund des jährlichen Defizits im hohen sechsstelligen Kindergartenbereich war eine Gebührenerhöhung erforderlich. Bürgermeister Späth berichtete ausführlich über die Einnahmen und Ausgaben und das Defizit der Gemeinde allein im vergangenen Kindergartenjahr von 960.289 €. Weiter informierte er über personelle Veränderungen, erläuterte die Zuschüsse und Sozialleistungen, die die Eltern vom Freistaat Bayern erhalten und trug beispielhaft verschiedene Erhöhungen und die daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamteinnahmen vor. Der Gemeinderat hat nach intensiver Beratung die Erhöhung der Kindergartengebühren um 50 € beschlossen. Die Satzung wurde entsprechend geändert. Siehe eigene Seite.
Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule und dem zusätzlichen Betreuungsangebot am Freitag und in den Ferien an der Grundschule Tapfheim (OGTS-Satzung) sowie Neuerlass der Gebührensatzung
Für die rechtssichere und transparente Gestaltung der offenen Ganztagsschule wurde eine Satzung erlassen. Für den Besuch der OGTS am Freitag sowie während der Ferien werden Gebühren erhoben. Auch diese wurden in einer Satzung geregelt. Siehe eigene Seite.
Änderung der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS); 2. Änderungssatzung
Bürgermeister Späth gab bekannt, dass durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern die Garagen- und Stellplatzverordnung geändert wurde. Die gemeindliche Stellplatzsatzung wurde den rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Siehe eigene Seite.
Aufhebung der Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung)
Vom Ersten Modernisierungsgesetz Bayern ist auch die gemeindliche Spielplatzsatzung aus dem Jahr 2022 betroffen. Die Pflicht zur Errichtung eines Spielplatzes bei dem Bau von Mehrfamilienhäusern wurde gestrichen und geht auf eine freiwillige Regelung durch die Kommunen über. Die Gemeinde Tapfheim wird künftig keine Spielplatzpflicht als Satzung festlegen. Die Satzung wurde aufgehoben. Siehe eigene Seite.
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrs-überwachung Schwaben-Mitte
Bürgermeister Späth berichtete von den Betrittsanträgen der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte. Es wurde ein förmlicher Beschluss mit Zustimmung zum Betritt der genannten Gemeinden gefasst.