Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim für das Jahr 2025
Der Gemeinderat Tapfheim hat die Haushaltssatzung für 2025 in der Sitzung vom 29.04.2025 beschlossen. Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde den genehmigungspflichtigen Teil der Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt (Art. 71 Abs. 2, 3, 6 GO). Die Satzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus während der Amtsstunden amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan samt allen weiteren Anlagen für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit in Papierform öffentlich zugänglich gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen deshalb in der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Amtsstunden in der Kämmerei (Zimmer 14) zur Einsicht bereit (§ 4 BekV).
Gemeinde Tapfheim
Marcus Späth
1. Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim - Haushaltsjahr 2025 -
Beschluss des Gemeinderates vom: 29. April 2025. Genehmigt durch das Landratsamt Donau-Ries mit Schreiben vom 12.05.2025, Zeichen: 200; 027-941/2.2.
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 20 vom 22.05.2025.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-haltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 9.724.600,00 €
und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.726.000,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 3.672.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung und Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 72.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag wird wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Tapfheim, 16.05.2025
Gemeinde Tapfheim
Marcus Späth
1. Bürgermeister