Hinweis zu verfahrensfreien Dachgeschossausbauten
Mit dem am 01.01.2025 in Kraft getretenen ersten Modernisierungsgesetz Bayern wurden einige Änderungen in der Bayerischen Bauordnung erlassen. Unter anderem sind nun Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben verfahrensfrei. Dies bedeutet, dass hierfür kein Bauantrag erforderlich ist.
Es erfolgt keine Prüfung des Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauherr selbst ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Hierbei sind vor allem abstandsflächenrechtliche Vorgaben und Vorschriften aus Bebauungsplänen zu beachten. Unter Umständen kann sich durch die Errichtung von Gauben auch die Geschossigkeit des Gebäudes ändern.
Dennoch sind Dachgeschossausbauten und die Errichtung von Gauben zwei Wochen vor Baubeginn in Textform bei der Gemeinde anzuzeigen.
Wenn Sie Fragen zu Dachgeschossausbauten bzw. zur Errichtung von Dachgauben haben, dürfen Sie sich gern an Frau Gröbl vom gemeindlichen Bauamt wenden. (Tel. 09070 966644, E-Mail ).