Wichtiger Hinweis zur Freinacht
Die Maifeiern in unserer gesamten Gemeinde haben eine lange Tradition und eine große Besucherschar erfreut sich an der Aufstellung der Maibäume. Die sogenannte Freinacht zum 1. Mai ist jedoch nicht dazu gedacht, mutwillige und teilweise vorsätzliche Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum oder öffentlichen Einrichtungen zu betreiben. Als Beschädigung zählt auch das Besprühen mit Farbe oder chemischen Mitteln wie Rasierschaum oder Haarspray, da dadurch erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Verkehrsschildern verursacht werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsgefährdungen, z.B. durch herausgenommene Gullydeckel entstehen. Wer Beschädigungen verursacht, ist zum Schadenersatz verpflichtet, Gefährdungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren; auch in Zivilfahrzeugen. Wir möchten daher vor allem an die Jugend appellieren, die gute und schöne Tradition des Maibaumaufstellens mit anschließender Maifeier zu wahren und Rücksicht auf Hab und Gut der Bewohner zu nehmen. Gleiches gilt für öffentliche Plätze und Anlagen.
Wir bitten auch die Eltern, ihre Kinder dringend auf die Problematik von Sachbeschädigungen in der Mainacht hinzuweisen.